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Polizei Duisburg

POL-DU: Klage von Magdeburger Fußballfan abgewiesen

Duisburg (ots)

Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht hat die Klage eines Magdeburger Fußballfans gegen das Polizeipräsidium Duisburg am Donnerstag (6. Juni) abgewiesen. Bei der Problemspielbegegnung des MSV Duisburg gegen den 1. FC Magdeburg am 24. Februar 2017 ergab sich vor Spielbeginn eine kritische Situation am Gästeeingang der Schauinsland-Reisen-Arena: Circa 100 Gästefans zogen sich vor Einlass ins Stadion weiße Regencapes über, obwohl die Witterungsverhältnisse das nicht erforderlich machten. Die Fans begründeten das mit einer geplanten, aber nicht angemeldeten Choreographie. Die Polizei fotografierte diese Szene und stellte sie mit dem Kommentar im Nachrichtendienst Twitter ein: "...einige Fans haben sich Regencapes angezogen, um die Durchsuchung zu verhindern..."

Gegen diese Veröffentlichung ging eine Anhängerin des 1. FC Magdeburg gerichtlich vor, weil sie sich durch das Foto unter anderem in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt sah. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf wies die Klage aus nachfolgenden Gründen ab: Es bestehen erhebliche Zweifel an der Erkennbarkeit der Klägerin auf dem veröffentlichten Foto. Sie wurde somit weder stigmatisiert noch auf andere Weise in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt. Darüber hinaus gelte ein Fußballspiel nicht als Versammlung im Sinne des Versammlungsrechts. Das Gericht stellte fest, dass die Polizei Duisburg berechtigt war, den Tweet in der gewählten Form zu veröffentlichen.

Im Verlaufe des späteren Spiels war es zum massiven Einsatz von Pyrotechnik durch die Gästefans gekommen. Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hatte den Drittligisten 1. FC Magdeburg wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger in drei Spielen (u.a. gegen den MSV Duisburg) im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss mit einer Geldstrafe im fünfstelligen Euro-Bereich und mit weiteren Auflagen belegt. (dab)

Rückfragen bitte an:

Polizei Duisburg
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Polizeipräsidium Duisburg
Telefon: 0203/2801046
Fax: 0203/2801049

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