POL-DU: Stadtgebiet: Behördenübergreifende Kontrollen zur Bekämpfung der Clankriminalität
Duisburg (ots)
Am Donnerstagabend (30. Januar) führte die Polizei Duisburg gemeinsam mit der Staatsanwaltschaft Duisburg, der Stadt Duisburg, dem Zoll und der Steuerfahndung im gesamten Stadtgebiet Kontrollen zur Bekämpfung der Clankriminalität durch. Insgesamt wurden neun Gewerbeobjekte durchsucht. Dabei handelte es sich um Cafés, Shisha-Bars, ein Wettbüro und eine Spielhalle. Die Beamten überprüften die Identität von fast 70 Personen. Zwei davon wurden mit Haftbefehl gesucht, konnten diesen jedoch durch Zahlung einer Geldsumme vor Ort abwenden. Bei vier Männern besteht der Verdacht des illegalen Aufenthalts in der Bundesrepublik Deutschland. Zwecks weiterer Überprüfungen durch das Ausländeramt Duisburg nahm die Polizei sie vorläufig fest.
In einem Café verhielt sich ein Gast so aggressiv, dass er einen Platzverweis erhielt. Eine Mitarbeiterin des Zolls und eine Beamtin der Stadt Duisburg beleidigte der Gast eines anderen Cafés. Entsprechende Strafanzeigen fertigten Polizeibeamte im Nachgang.
Die Steuerfahndung kontrollierte in sieben Objekten die Kassenabrechnung. Wegen des Verdachts der Schwarzarbeit fertigte der Zoll eine Strafanzeige. Darüber hinaus erhoben Beamte des Zolls vier Verwarngelder. In zwei Fällen stellten sie unversteuerten Wasserpfeifentabak sicher und fertigten dazu Ordnungswidrigkeitenanzeigen.
Mitarbeiter der Stadt Duisburg fertigten unter anderem wegen Verstößen gegen das Nichtraucherschutzgesetz acht Ordnungswidrigkeitenanzeigen und erhoben drei Verwarngelder. Weil in einem Café eine Notausgangstüre verschlossen war und in einem weiteren unter anderem Minderjährige an einem Glücksspielautomaten spielten, schlossen die Kontrolleure beide Objekte.
Ziel des gestrigen Einsatzes war die fortgesetzte Aufdeckung von Clanstrukturen. Auch im Jahr 2020 wird es immer wieder behördenübergreifende Kontrollen dieser Art geben. Es geht darum, durch viele kleine "Nadelstiche" Clanmitgliedern die Grenzen aufzuzeigen und zu verdeutlichen, dass die Strafverfolgungsbehörden deren kriminelle Machenschaften im Auge haben.
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