POL-GE: Ergänzende Pressemitteilung zur Buskontrolle vom 05.Oktober 2018
Gelsenkirchen (ots)
Am 05. Oktober 2018 kontrollierten Einsatzkräfte des Polizeipräsidiums Gelsenkirchen an der Nahverkehrsanlage der Veltins-Arena die Reisebusse, mit denen die Schüler des Carl-Friedrich-Gauß-Gymnasiums auf einer gemeinsamen Schulfahrt nach Rom fahren wollten. Insgesamt kontrollierten sie auf Bitte des Schulleiters 11 Reisebusse und 15 Fahrer. Das Reiseunternehmen, welches diese Fahrt organisiert hatte und sich zur Durchführung mehrerer Subunternehmer bedient hatte, beantragte vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen nach einer von der Polizei Gelsenkirchen am 8. Oktober veröffentlichten Pressemitteilung (s. hierzu: www.presseportal.de/blaulicht/pm/51056/4082118) über das Ergebnis dieser Kontrollen den Erlass einer einstweiligen Anordnung und leitete zusätzlich ein Strafverfahren gegen die kontrollierenden Beamten ein. Die Entscheidungen in diesen Verfahren stehen noch aus. Unabhängig von den noch ausstehenden Verfahrensentscheidungen äußerte sich der Reiseunternehmer zum wiederholten Mal, unter anderem in einer selbst geschalteten Werbeanzeige, kritisch zu den polizeilichen Kontrollen. Aus diesem Anlass gibt die Gelsenkirchener Polizei nun folgende ergänzende Information über den bereits am 8. Oktober 2018 veröffentlichten Sachstand bekannt. Gewerbliche Reisebusse sind standardmäßig mit einem digitalen Kontrollsystem ausgestattet, welches sowohl die Lenkzeiten, als auch die gefahrenen Geschwindigkeiten aufzeichnet. Bei jeder Kontrolle werden die so digitalisierten Daten für den Zeitraum der letzten 28 Tage ausgelesen, was auch bei den hier durchgeführten Kontrollen geschah. Des Weiteren kontrollierten die Beamten auch den technischen Zustand der Fahrzeuge. Als Resultat der so vorgenommenen Kontrollen leitete die Gelsenkirchener Polizei 18 Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen Reisebusfahrer bzw. die Unternehmer/Halter ein. Vier Busfahrern wurde aufgrund der Schwere der Verstöße die Weiterfahrt untersagt. Darüber hinaus entrichteten zwei Fahrer vor Ort Verwarnungsgelder wegen geringfügigen Geschwindigkeitsverstößen und/oder Verstößen gegen die Lenkzeiten. Zwei Fahrer erhielten eine mündliche Verwarnung, da die Reversiereinrichtung an den Bustüren nicht ordnungsgemäß funktionierte. Die Reparaturen wurden vor Ort erfolgreich durchgeführt, so dass die Busse weiterfahren konnten. Grundsätzlich erhält jeder Fahrer über das Ergebnis der Kontrollen ein sogenanntes Straßenkontrollformular, das EU-weit gilt. Der international vorgeschriebene grüne Vordruck gibt Auskunft über die festgestellten Verstöße und über die durchgeführte Polizeikontrolle. Dem Vordruck ist ebenfalls zu entnehmen, wann und von welchem Polizeibeamten die Überprüfung durchgeführt wurde. Der Fahrer ist verpflichtet, das Straßenkontrollformular 28 Tage mitzuführen und bei Überprüfungen vorzuzeigen. Die Ordnungswidrigkeitenanzeigen versandte die Gelsenkirchener Polizei zuständigkeitshalber an die jeweiligen Gewerbeaufsichtsämter in Oldenburg und Emden sowie an die Bezirksregierungen Arnsberg und Münster. Zwei Anzeigen gingen an das Bundesamt für den Güterverkehr. Hierüber erhielt der Reiseunternehmer durch die Polizei auf Anfrage am 12.10. und 19.10.2018 schriftlich Bescheid.
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