POL-GE: Polizei stoppt private Übungsfahrten ohne Fahrerlaubnis
Gelsenkirchen (ots)
Der öffentliche Verkehrsraum ist kein privater Übungsplatz für Fahrschüler: Solche Übungsfahrten sind auf einem Parkplatz an der Nahverkehrsanlage an der Kurt-Schumacher-Straße in den vergangen Wochen mehrfach von der Polizei gestoppt worden. So kontrollierten die Beamten am 19.03.2019 gegen 19 Uhr einen 18-jährigen Gelsenkirchener auf einem Leichtkraftrad. Der 18-Jährige hatte das Fahren im Beisein seines Vaters geübt, war jedoch nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis. Nicht nur gegen den jungen Mann leiteten die Polizisten ein Strafverfahren ein, sondern auch gegen den 49-jährigen Vater. Denn nicht nur der Fahrer macht sich strafbar, wenn er ein Kraftfahrzeug ohne Fahrerlaubnis fährt. Auch gegen den Fahrzeughalter wird ein Strafverfahren eingeleitet, wenn er sein Fahrzeug jemandem überlässt, der über keine Fahrerlaubnis verfügt.
Eine 28-jährige Frau aus Gelsenkirchen ist am Donnerstag, 21.02.2019, gegen 18 Uhr an der Nahverkehrsanlage beim Fahren ohne Fahrerlaubnis erwischt worden. Gegen sie, ihren Beifahrer und den Halter des Fahrzeuges wurden Anzeigen gefertigt. So muss auch ein Beifahrer mit einer Anzeige rechnen, selbst wenn er nicht Halter ist, aber das Fahren ohne Fahrerlaubnis anordnet oder zulässt. Ein Strafverfahren ist auch gegen eine 37-jährige Autofahrerin aus Gelsenkirchen und ihren 44-jährigen Beifahrer eingeleitet worden, der Halter des Fahrzeuges ist. Die beiden waren bereits am Donnerstag, 14.02.2019, bei einer Polizeikontrolle gegen 18 Uhr aufgefallen. Wir betonen deshalb nochmal: Fahrübungen ohne Fahrerlaubnis sind im öffentlichen Raum nur im Fahrschulauto und nur mit Fahrlehrer erlaubt!
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