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POL-PB: Aprilscherz: Verkehrsteilnehmer brauchen keine Bambusröhrchen im Auto

POL-PB: Aprilscherz: Verkehrsteilnehmer brauchen keine Bambusröhrchen im Auto
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Kreis Paderborn (ots)

Lange hatte es nicht gedauert, bis die ersten Leser Bescheid wussten. Der Facebook-Post der Kreispolizeibehörde Paderborn über Bambusröhrchen, die jeder Verkehrsteilnehmer im Kreisgebiet mit sich führen müsse, falls es zu einer Alkoholkontrolle käme, war natürlich ein Aprilscherz. Allerdings mit einer ernsten Botschaft, denn es ging letztendlich um Ausrüstungs- und Umweltvorschriften rund um das Auto. Der Idee zum Aprilscherz lag die Entscheidung des Europäischen Parlaments zugrunde, künftig auf Einwegplastik zu verzichten. Aus hygienischen Gründen wird auch bei der Polizei ein Plastik-Einweg-Mundstück als Aufsatz für das Alkoholmessgerät eingesetzt. Wenn stattdessen jeder Verkehrsteilnehmer sein Bambusröhrchen neben dem Warndreieck, der Warnweste und dem Verbandssetz im Fahrzeug mit sich führen müsste, wäre die Kreispolizeibehörde Paderborn das "Umwelt"-Problem los.

Bei allem Humor, der in der Meldung steckt, sie hat auch einen ernsten Hintergrund. Nach wie vor gehören ein Warndreieck, eine Warnweste und ein Verbandsset zur unverzichtbaren Ausstattung eines Autos. Denn, wer eine Panne hat braucht ein Warndreieck und eine Warnweste, um die Gefahrenstelle und sich selbst zu schützen, damit kein Unfall passiert. Im Falle eines Verkehrsunfalls sind Dreieck und Weste ebenfalls zwingend einzusetzen. Falls nur ein kleiner Blechschaden Folge des Unfalls ist, sollte die Straße sofort von den unfallbeteiligten Autos geräumt werden! Sind Personen verletzt, wird das vorgeschriebene Erste-Hilfe-Material benötigt. Tipp: Verfallsdatum beachten und nötigenfalls austauschen! Falls die Erinnerungen an den Erste-Hilfe-Kurs verblasst sind, hilft eine Wiederholung. Mit Rettungsaufgaben betreute Institutionen bieten laufend Kurse an.

Fehlen Warndreieck, Erste-Hilfe-Material oder Warnweste bei einer Verkehrskontrolle sind 15 Euro Verwarngeld zu zahlen. Für Lkw- und Busfahrer gelten noch weitere Vorschriften, zum Beispiel über Feuerlöscher oder Unterlegkeile. Es kann also nicht schaden, jetzt zum 1. April zu prüfen, ob die genannten Dinge vorhanden sind und den Vorschriften entsprechen. Neben geltenden Umweltschutzgesetzen beinhaltet auch die Straßenverkehrsordnung Bestimmungen zum Schutz der Umwelt. So können unnützer Lärm, vermeidbare Abgasbelästigungen oder unnützes Hin- und Herfahren mit 10 bis 20 Euro Verwarngeld geahndet werden.

Wer den Inhalt seines Auto-Aschenbechers am Straßenrand entleert oder die Tüte vom Schnellimbiss aus dem Autofenster wirft, begeht ein Umweltdelikt. Es handelt sich um Abfälle, für die es Entsorgungsvorschriften gibt. Werden diese nicht beachtet, können Verstöße mit Verwarnungs- oder Bußgeld belegt werden. Laut dem Bußgeldkatalog Umwelt NRW werden für "Gegenstände unbedeutender Art", also Kippen, Pappteller etc., Bußgelder von 20 bis 80 Euro fällig. Wer sein Altöl oder seine Reifen am Wegesrand entsorgt, ist mit 80 bis 200 Euro dabei. Bei Altöl und der Nähe eines Gewässers liegt eine Straftat vor und es wird Strafanzeige erstattet.

Bis zur Auflösung des Aprilscherzes gegen 15 Uhr hatte die Kreispolizeibehörde Paderborn mit dem Post rund 10.000 Nutzer auf Facebook erreicht und über 4.000 Interaktionen erzielt. Über 40 Personen teilten den Post, 107 kommentierten.

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