POL-GF: Pressebericht PI Gifhorn 24./25.02.2024
Gifhorn (ots)
Berauschte Fahrzeugführer
Am Freitag, 23.02.2024, gegen 23:55 Uhr stoppte auf der Isenbütteler Liststraße eine Streifenwagenbesatzung aus Meine einen Pkw Seat. Im Verlauf der Kontrolle des 22-jährigen Fahrzeugführers aus Leiferde ergaben sich Hinweise auf eine Rauschmittelbeeinflussung. Ein durchgeführter Urintest reagierte positive auf Abbauprodukte von Cannabis (THC). Dem jungen Mann wurde eine Blutprobe entnommen und die Weiterfahrt untersagt. Er wird in den nächsten Tagen Post von der Bußgeldstelle des Landkreises erhalten. Neben einem mindestens einmonatigen Fahrverbot erwartet ihn ein empfindliches Bußgeld.
Am frühen Samstagmorgen (24.02.2024) befuhr ein 26-jähriger Mann aus dem Papenteich mit seinem E-Scooter den Radweg parallel zur B4 im Bereich Meine. Gegen 01:40 Uhr wurde er einer Streifenbesatzung aus Meine einer Verkehrskontrolle unterzogen. Während der Kontrolle stellten die Beamte eine deutliche Alkoholfahne bei dem jungen Mann fest. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab schließlich den Wert von 1,52 Promille. Dem Mann wurde im Anschluss eine Blutprobe entnommen. Sein Führerschein wurde an Ort und Stelle sichergestellt. Er wird sich nun wegen Trunkenheit im Verkehr strafrechtlich verantworten müssen.
Verkehrskontrollen
Am Samstag, 24.02.2024 positionierten sich Beamte des Gifhorner Streifendienstes mit der Laserpistole im Bereich des Jägerhofs. Zwischen 06:45 Uhr bis 08:15 Uhr wurde die Geschwindigkeit auf der Bundestraße 188 in der dortigen 70 km/h Zone überwacht. Gegen acht Fahrzeugführer wurden Bußgeldverfahren eröffnet, da sie die Messstelle mit mindestens 16 km/h zu schnell passierten. Alle Personen erhalten in den kommenden Tagen Post von der Gifhorner Bußgeldstelle.
Am Sonntag, 25.02.2024, führten Beamte des Gifhorner Streifendienstes von 07:00 bis 09:00 Uhr eine Verkehrskontrolle auf der Bundesstraße 4 im Bereich Ausbüttel durch. Hier wurden neun Fahrzeugführer aufgrund diverser Ordnungswidrigkeiten (Gurt, lichttechnische Einrichtungen, etc.) gebührenpflichtig verwarnt. Bei einem 41-jährigen Gifhorner stellten die Beamten fest, dass dieser zur Festnahme ausgeschrieben war. Der Mann konnte den haftbefreienden Betrag vor Ort entrichten und seine Fahrt fortsetzen.
i.A. Niemeyer, PHK
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