POL-WOB: Ladendieb gefasst - Zeuge zeigt Zivilcourage
Wolfsburg (ots)
Wolfsburg, An der Vorburg
26.07.2022, 16.05 Uhr
Dank des beherzten Eingreifens eines 50 Jahre alten Zeugen aus Nordhessen konnte am Mittwochnachmittag ein Ladendieb dingfest gemacht werden.
Der Zeuge befand sich gegen 16.00 Uhr in einem Bekleidungsgeschäft eines Einkaufszentrums in der Straße An der Vorburg, als er beobachtete, wie ein 24 Jahre alter Mann mit einem Trolley das Geschäft verließ und dabei die Diebstahlsicherung des Geschäfts Alarm auslöste.
Der Aufforderung einer Verkäuferin stehen zu bleiben kam der 24-Jähriuge nicht nach, sondern ließ seinen Trolley zurück und flüchtete. Der Zeuge verfolgte ohne zu zögern den Dieb und konnte ihn wenige 100 Meter weiter einholen und festhalten. Hier bat er Passanten ihn bei der Festnahme zu unterstützen, worauf sich mehrere Personen um ihn und den 24-Jährigen stellten. Sicherheitspersonal des Einkaufszentrums kam hinzu und auch die Polizei wurde alarmiert.
In dem zurückgelassenen Trolley fanden die Beamten Diebesgut im Wert von fast 2.000 Euro, welches aus dem Bekleidungsgeschäft stammte.
Da der 24-Jährige keine Ausweispapiere bei sich führte und widersprüchliche Angaben zu seiner Person machte, wurde er dem Polizeigewahrsam zugeführt.
Bei der nun folgenden Identitätsüberprüfung kam heraus, dass es sich bei dem Festgenommenen um eine 24 Jahre alten Mann aus Berlin handelt.
Die weiteren Ermittlungen dauern an.
Die Polizei bedankt sich auf diesem Wege ausdrücklich bei dem Zeugen: "Der Mann zeigte Zivilcourage, zögerte nicht lange, nahm die Verfolgung auf und stellte den Ladendieb," so Polizeisprecher Thomas Figge. "Dabei handelte er überlegt und sprach noch Passanten an, die ihn bei der vorläufigen Festnahme unterstützten."
Erläuterung:
Bei der vorläufigen Festnahme gemäß § 127 Absatz I der Strafprozessordnung handelt es sich um den sogenannten "Jedermann-Paragraf". "Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen." (Quelle: StPO)
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