POL-HI: Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft und Polizeiinspektion Hildesheim 31-jähriger zusammengeschlagen und erheblich verletzt
Hildesheim (ots)
(clk.) Seit gestern Abend, 23.30 Uhr, befinden sich im Hildesheimer Polizeigewahrsam ein 22 Jahre und 27 Jahre alter Deutscher. Sie sind vorher vorläufig festgenommen worden. Gegen sie wird wegen gefährlicher Körperverletzung aber auch im Hinblick auf ein mögliches versuchtes Tötungsdelikt ermittelt. Beide hatten einen ihnen gemeinsam bekannten 31-jährigen Deutschen schwer verletzt.
Um 22:25 Uhr war die Tat schon geschehen. Zu diesem Zeitpunkt riefen die beiden Tatverdächtigen bereits bei der Feuerwehr Hildesheim an und forderten einen Krankenwagen zur Marienburger Straße. Dort sei eine verletzte Person zu versorgen. Am Einsatzort fanden Ersthelfer, Notarzt und auch die Polizei den am Kopf schwerverletzten und stark blutenden 31-jährigen Mann an. Trotz seiner Verletzungen war der Mann bei Bewußtsein und ansprechbar. Die Tatverdächtigen, die zunächst versuchten sich als Zeugen darzustellen, die den Verletzten zufällig auf der Straße gefunden hatten, waren schnell überführt. Schließlich gab es andere Zeugen und den 31-jährigen. Und die Spuren an der Kleidung der vermeintlichen Täter, nämlich Blut.
Schnell stellte sich heraus, dass die beiden Schläger in den Abendstunden zu ihrem gemeinsamen Bekannten, dem späteren Opfer gegangen waren, um alte Streitigkeiten zu regeln. Beide standen dabei unter Alkoholeinwirkung. Der 22-jährige hatte 1,7 der 27-jährigen 1,3 Promille. Auch das Opfer war entsprechend alkoholisiert.
In der Wohnung des Opfers kam es schon wenig später zum vorpragrammierten Streit. Dabei wurde von beiden durch Faust- und Ellenbogenschläge, die sich gegen den Kopf des 31-jährigen richteten, eingedroschen. Nachdem das Opfer unter erheblichem Blutverlust litt, ließ man von ihm ab, informierte die Feuerwehr über eine verletzte Person und brachte dann den 31-jährigen ins Freie auf die Straße. Die Legende, selbst nur Zeuge zu sein, flog alsbald auf. Es folgte die vorläufige Festnahme. Das Opfer mußte in einem Hildesheimer Krankenhaus notoperiert werden. Nach Aussagen der behandelnden Ärzte bestand durch den erheblichen Blutverlust akute Lebensgefahr. Opfer und Täter wurden auf Anordnung der Hildesheimer Staatsanwaltschaft gerichtsmedizinisch untersucht. Der 22-jährige ist bereits erheblich polizeilich wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz, verschiedener Eigentumsdelikte und Körperverletzung in Erscheinung getreten, der 27-jährige wegen Körperverletzung.
Die Staatsanwaltschaft Hildesheim hat soeben gegen den 22-jährigen einen Untersuchungshaftbefehl wegen gefährlicher Körperverletzung beim Amtsgericht beantragt.
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