Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden
POL-HM: Fahrzeugführer unter Drogen- und Alkoholeinfluß
Hameln (ots)
(Hameln/Grohnde) Verkehrsfahnder stoppten am Dienstag, 20.11.2007, gegen 16.10 Uhr, auf dem Hastenbecker Weg einen 30jährigen Pkw-Fahrer. Bei der Kontrolle gewannen die hinsichtlich Drogenerkennung besonders ausgebildeten Beamten den Eindruck, dass der Kraftfahrer unter dem Einfluß von Betäubungsmitteln stand. Das Ergebnis eines Urintestes bestätigte diesen ersten Eindruck und zeigte an, dass der 30-Jährige unter dem Einfluß Tetrahydrocannabinol (THC), dem Hauptwirkstoff von Cannabis (Haschisch, Marihuana) stand. Auf der Polizeiwache in der Lohstraße wurde dem Pkw-Führer daher eine Blutprobe entnommen und dem jungen Mann für die kommenden 24 Stunden das Führen fahrerlaubnispflichtiger Fahrzeuge untersagt. Das Kommissariat für Verkehrsdelikte ermittelt nun wegen Fahren unter Drogeneinfluß im Straßenverkehr und illegalem Erwerb von Betäubungsmitteln. Sollte die Ergebnisse der Blutprobe den Verdacht bestätigen, so muss sich der junge Kraftfahrer auf einen Monat Fahrverbot, vier Punkte in Flensburg und ein Bußgeld von 250 Euro einstellen. Wer als Führerscheinbewerber oder Fahranfänger auch nur in den Verdacht gerät, Drogenkonsument (gewesen) zu sein, kann von der Führerscheinstelle zudem aufgefordert werden, durch eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) seine Drogenfreiheit nachzuweisen. Das kann wegen der sehr langen Nachweismöglichkeit illegaler Drogen schwierig und sehr teuer werden.
In der Nacht zum Mittwoch, 21.11.2007, gegen 00.15 Uhr, stoppten Beamte der Polizeiinspektion Hameln in Grohnde einen 22jährigen Seat-Fahrer, der zuvor in Schlangenlinien auf der Grohnder Straße unterwegs war. Der im Rahmen der Verkehrskontrolle erfolgte Alkoholtest ergab einen Wert von 1,6 Promille, so dass dem 22-Jährigen ebenfalls eine Blutprobe entnommen, der Führerschein darüber hinaus beschlagnahmt und dem jungen Kraftfahrer das Führen fahrerlaubnispflichtiger Fahrzeuge bis auf weiteres untersagt wurde. Das Verkehrskommissariat ermittelt nun wegen Trunkenheit im Verkehr. Die Rechtsprechung hat die Grenze der sogenannten absoluten Fahruntüchtigkeit für Kraftfahrzeugführer bei 1,1 Promille Festgelegt (unwiderlegbar!)! Der 22-Jährige muss sich nun auf Geldstrafe, Führerscheinentzug und Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg einstellen!
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