Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden
POL-HOL: Bestrafung erfolgte "auf dem Fuße": Mit gefälschtem Pass und Führerschein unterwegs - Ein Jahr auf Bewährung für 28jährigen Weißrussen -
Hameln (ots)
Wegen Urkundenfälschung und Fahrten unter Drogeneinfluss mit einem PKW verurteilte am gestrigen Montag das Amtsgericht Holzminden einen 28jährigen Mann aus Weißrussland zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr. Darüber hinaus bewahrt den Mann vor dem Absitzen der Strafe in einer Gefängniszelle nur das Einhalten hoher Auflagen.
Erstmalig fiel der 28jährige kurz vor Weihnachten letzten Jahres in Holzminden im Rahmen einer Verkehrskontrolle auf. Als Fahrer eines Mietwagens war er unter Drogeneinfluss unterwegs. Nach Hinterlegung einer Sicherheitsleistung in Höhe von 400,-- EUR konnte er die Polizeiwache wieder verlassen. Ausgewiesen hatte er sich zu diesem Zeitpunkt mit einem litauischen Pass und einer litauischen Fahrerlaubnis. Da eine Überprüfung der Echtheit der Dokumente nur mit zeitlichem Verzug möglich war, schöpften die einschreitenden Beamten zu diesem Zeitpunkt noch keinen Verdacht hinsichtlich einer Fälschung der Personalpapiere. Am 12.01. und erneut am 14.01.2007 wurde der 28jährige aber erneut auffällig. In beiden Fällen war der Mann erneut unter Drogeneinfluss am Steuer eines Mietwagens unterwegs. Die aufwendige Überprüfung seines Passes bzw. seines Führerscheines unter Einbindung des Bundeskriminalamtes hatte außerdem zwischenzeitlich ergeben, dass beide Personalpapiere total gefälscht bzw. verfälscht und der Pass tatsächlich ursprünglich gestohlen worden war. Tatsächlich handelt es sich bei dem Mann nicht um einen litauischen Staatsbürger sondern vielmehr um einen gebürtigen Mann aus Weißrussland. Das Motiv, sich einen litauischen Pass über "dunkle Kanäle" zu besorgen, lag offensichtlich darin, dass er sich ausländerrechtlich als litauischer Staatsbürger (Mitglied der EU) Vorteile versprach.
Aufgrund dieser neuerlichen Erkenntnisse wurde der Mann vorläufig festgenommen und im beschleunigten Verfahren auf Antrag der Staatsanwaltschaft Hildesheim bereits am gestrigen späten Nachmittag zur Hauptverhandlung beim Amtsgericht in Holzminden vorgeführt. Der zuständige Richter setzte die einjährige Gefängnisstrafe auf drei Jahre nur unter Einhaltung von strengen Auflagen zur Bewährung aus.
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