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Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden

POL-HOL: Bestrafung erfolgte "auf dem Fuße": Mit gefälschtem Pass und Führerschein unterwegs - Ein Jahr auf Bewährung für 28jährigen Weißrussen -

Hameln (ots)

Wegen Urkundenfälschung und Fahrten unter
Drogeneinfluss mit einem PKW verurteilte am gestrigen Montag das 
Amtsgericht Holzminden einen 28jährigen Mann aus Weißrussland zu 
einer Bewährungsstrafe von einem Jahr. Darüber hinaus bewahrt den 
Mann vor dem Absitzen der Strafe in einer Gefängniszelle nur das 
Einhalten hoher Auflagen.
Erstmalig fiel der 28jährige kurz vor Weihnachten letzten Jahres 
in Holzminden im Rahmen einer Verkehrskontrolle auf. Als Fahrer eines
Mietwagens war er unter Drogeneinfluss unterwegs. Nach Hinterlegung 
einer Sicherheitsleistung in Höhe von 400,-- EUR konnte er die 
Polizeiwache wieder verlassen.  Ausgewiesen hatte er sich zu diesem 
Zeitpunkt mit einem litauischen Pass und einer litauischen 
Fahrerlaubnis.   Da eine Überprüfung der Echtheit der Dokumente nur 
mit zeitlichem Verzug möglich war, schöpften die einschreitenden 
Beamten zu diesem Zeitpunkt noch keinen Verdacht hinsichtlich einer 
Fälschung der Personalpapiere. Am 12.01. und erneut am 14.01.2007 
wurde der 28jährige aber erneut auffällig. In beiden Fällen war der 
Mann erneut unter Drogeneinfluss am Steuer eines Mietwagens 
unterwegs. Die aufwendige Überprüfung seines Passes bzw. seines 
Führerscheines unter Einbindung des Bundeskriminalamtes hatte 
außerdem zwischenzeitlich ergeben, dass beide Personalpapiere total 
gefälscht bzw. verfälscht und der Pass tatsächlich ursprünglich 
gestohlen worden war. Tatsächlich handelt es sich bei dem Mann nicht 
um einen litauischen Staatsbürger sondern vielmehr um einen 
gebürtigen Mann aus Weißrussland. Das Motiv, sich einen litauischen 
Pass über "dunkle Kanäle" zu besorgen, lag offensichtlich darin, dass
er sich ausländerrechtlich als litauischer Staatsbürger (Mitglied der
EU) Vorteile versprach.
Aufgrund dieser neuerlichen Erkenntnisse wurde der Mann vorläufig 
festgenommen und im beschleunigten Verfahren auf Antrag der 
Staatsanwaltschaft Hildesheim bereits am gestrigen späten Nachmittag 
zur Hauptverhandlung beim Amtsgericht in Holzminden vorgeführt. Der 
zuständige Richter setzte die einjährige Gefängnisstrafe auf drei 
Jahre nur unter Einhaltung von strengen Auflagen zur Bewährung aus.

Rückfragen bitte an:

Polizei Hameln-Pyrmont/Holzminden
August-Wilhelm Winsmann
Telefon: (0 55 31) 9 58-1 22
Fax: (0 55 31) 9 58-1 50
E-Mail: auwi.winsmann@polizei.niedersachsen.de

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