POL-NOM: Mit Gewinnversprechungen gelockt - Stadt und Polizei Northeim unterbinden Werbeverkaufsveranstaltung von Matratzen und Bettauflagen
Northeim (ots)
Hammenstedt
Dienstag, 28. Februar 2012, 09.15 Uhr
HAMMENSTEDT (fal) - Mit einer Energieumfrage, einem Kreuzworträtsel, einem reichhaltigen Frühstück und angekündigten Gewinnen von bis zu 6.000 Euro Bargeld lockte ein Unternehmen aus dem Raum Bielefeld am Montagvormittag insgesamt 12 Personen zu einer Werbeverkaufsveranstaltung in eine Hammenstedter Gaststätte.
Durch einen Zeugenhinweis wurde die Polizei im Vorfeld auf die unlautere Werbeverkaufsveranstaltung aufmerksam. Gemeinsam mit einem Mitarbeiter des Northeimer Ordnungsamtes suchten zwei Polizeibeamte zu Beginn der Veranstaltung die Gaststätte auf.
Da das Unternehmen die Verkaufsveranstaltung nicht bei der Stadt Northeim angemeldet hatte und der Gewerbetreibende auch keine Reisegewerbekarte vorlegen konnte, wurde durch den Mitarbeiter des Ordnungsamtes der Stadt Northeim eine mündliche Verbotsverfügung ausgesprochen. Zudem wurde durch die Stadt Northeim ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen den Veranstalter eingeleitet.
Die 12 Teilnehmer wurden über die Hintergründe der Verkaufsveranstaltung informiert. Die Teilnehmer verließen daraufhin die Gaststätte ohne etwas gekauft, bzw. einen Vertrag unterschrieben zu haben.
Die Polizei warnt in diesem Zusammenhang vor der Teilnahme an derartigen Verkaufsveranstaltungen. Egal ob sie mit Kaffeefahrten oder Preisausschreiben mit Gewinngarantie locken, bei diesen Verkaufsveranstaltungen geht es nur ums Geschäft. Und gewinnen wird dabei erfahrungsgemäß immer nur einer, nämlich der Veranstalter. Erwiesenermaßen werden die angepriesenen Waren häufig erheblich teurer und von minderer Qualität als im Fachhandel angeboten.
Deshalb gilt: - Auf diesen Veranstaltungen ist niemand zu einer Bestellung oder zu einem Kauf verpflichtet - Unterschriften sind niemals "reine Formsache" - Wenn man von einem auf derartigen Veranstaltungen abgeschlossenen Vertrag zurücktreten möchte, sollte dies mit einem schriftlichen Widerruf (Einschreiben mit Rückschein) binnen zwei Wochen nach Vertragsabschluss an den Verkäufer geschehen.
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