POL-NOM: Stellungnahme der Polizeiinspektion Northeim/Osterode zur Berichterstattung im GT am 15.01.2013
Northeim (ots)
NORTHEIM (eiv) In der Ausgabe des Göttinger Tagesblattes vom 15.01.2013 wird über Kritik an der Polizei anlässlich der NPD-Wahlkampfveranstaltung mit Gegenkundgebung am 09.01.2013 berichtet. Zu denen im Artikel des Göttinger Tageblatts aufgeführten Kritikpunkten der Bürgerrechtsgruppe "Bürgerinnen beobachten Polizei und Justiz" konnte gestern von Seiten der Polizei keine vollständige Stellungnahme abgegeben werden, da die Detailfragen erst gründlich eruiert werden mussten. Nur so konnte eine lückenlose und zutreffende Klärung der Behauptungen gewährleistet werden. Hierzu nimmt die Polizeiinspektion Northeim/Osterode heute wie folgt Stellung: Zunächst einmal ist klarzustellen, dass es unter anderem eine Aufgabe der Polizei ist, die Versammlungsfreiheit als ein hohes Rechtsgut zu schützen. Dieses Grundrecht gilt auch für extreme Meinungen und Ansichten, die von der Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger nur selten geteilt werden. Aber auch derartige Versammlungen und Demonstrationen genießen polizeilichen Schutz, wenn die Grenzen des Erlaubten eingehalten werden. "Wir weisen deshalb ausdrücklich die Vorwürfe zurück, wir würden rechte Schläger decken und rechtsradikale Gewalt vertuschen", erklärt Einsatzleiter Wilhelm Böning. "Vielmehr sage ich hier mit aller Deutlichkeit, dass wir keine Feindbilder haben und konsequent gegen jegliche Straftäter vorgehen, unabhängig von politischer Gesinnung." Nur durch die Präsenz und das konsequente Einschreiten der Einsatzkräfte habe größerer Personen- und Sachschaden abgewendet werden können, so Böning weiter. "Der Einsatz war angemessen und zielorientiert." Das belege laut Böning auch die Überprüfung des Einsatzgeschehens in Bezug auf die Vorwürfe. Diese hat zu folgenden Ergebnissen geführt: Zu der Rangelei nach Abschluss der NPD-Kundgebung in der Bahnhofstraße liegen der Polizei aufgrund von Angaben der angetroffenen Personen sowie weiterer Ermittlungen keinerlei Erkenntnisse vor, dass beteiligte Personen der rechten Szene zugehörig sind oder mit dieser sympathisieren. Nach eigenen Angaben haben die Beteiligten, mit einer Ausnahme, zuvor an der Gegenkundgebung teilgenommen. Der Ermittlungsvorgang befindet sich mittlerweile bei der Staatsanwaltschaft. Die Person, die in der Abmarschphase nach Beendigung der Wahlkampfveranstaltung mit dem Hinweis an die Polizei herantrat, dass sie von einem des rechten Spektrums fotografiert worden sei, wurde sehr wohl ernst genommen. Allerdings war zu diesem Zeitpunkt der Fotografierende kurzfristig nicht mehr ermittelbar, so dass die Person an die in unmittelbarer Nähe befindlichen Polizeiwache verwiesen wurde, um mit den für den Einsatz zuständigen Ermittlern Kontakt aufzunehmen. Weiterhin ist richtig zu stellen, dass bei dem Einsatz keine Personen in Gewahrsam genommen wurden. Lediglich wurden Personen zur Feststellung der Identität festgehalten, u.a. im Zusammenhang mit einem Ermittlungsverfahren wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte und versuchter Gefangenenbefreiung. Darüber hinaus wurde eine Person zur Durchsetzung eines Platzverweises aus dem Nahbereich der NPD-Veranstaltung weggetragen. Außerdem sind gegen zwei Personen des rechten Spektrums Platzverweise ausgesprochen worden, da sie sich in den Nahbereich der Gegenkundgebung begeben wollten. Nur durch die strikte Trennung der jeweiligen Gruppen sowohl in Osterode als auch in Northeim konnten Ausschreitungen mit möglicherweise erheblichen Verletzungen oder Sachschäden vermieden werden. Die u.a. durch das Grundgesetz verbrieften Rechte für beide Seiten konnten nur so jeweils gewährleistet werden. Zu der Diskussion um eine mögliche Uniformierung der NPD-Ordner ist festzuhalten, dass bei einer vorangegangenen gleichartigen NPD-Wahlkampfveranstaltung der Aspekt einer möglicher Uniformierung umfassend geprüft und als nicht gegeben bewertet wurde.
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