POL-WL: Pressemitteilung zur Ferienreiseverordnung
PI Harburg (ots)
Die Autobahnpolizei weist darauf hin, dass ab 01. Juli die Ferienreiseverordnung an Wochenenden den Lkw-Verkehr auf bestimmten Autobahnstreckenabschnitten einschränkt.
Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen (wobei das zulässige Gesamtgewicht des Lkw keine Rolle spielt) dürfen an allen Samstagen im Zeitraum 01. Juli bis 31. August in der Zeit von 07.00 bis 20.00 Uhr auf folgenden Strecken im Bereich des Landkreises Harburg nicht verkehren:
A 1 zwischen der Anschlussstelle Oyten und dem Horster Dreieck A 7 von der Abzweigung A 250 über Horster Dreieck und weiter Richtung Süden.
Frei befahrbar sind dagegen an diesen Samstagen die
A 1 (Hamburg-Lübeck) Teilstück bis/ab Horster Dreieck, A 250 (Lüneburg) bis/ab Anschlussstelle Hamburg-Schnelsen-Nord (A 7), A 261 von/nach A 7 über A 261 bis/ab Anschlussstelle Tötensen, (keine Weiterfahrt über Buchholzer Dreieck zur A 1).
Ausnahmen vom Fahrverbot an Samstagen regelt die Ferienreiseverord- nung. Sie gelten z.B. für Beförderungen von Frischmilch, Frischfleisch, frischen Fischen, leicht verderblichem Obst und Gemüse.
Ladepapiere sind mitzuführen und zur Prüfung auszuhändigen.
Das Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 00.00 Uhr bis 22.00 Uhr gem. § 30 Abs. 3 StVO gilt dagegen für alle Strecken.
Mit freundlichen Grüßen In Vertretung
gez. Buhr
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Harburg
Autobahnpolizeikommissariat Winsen(Luhe)
Luhdorfer Straße 53
21423 Winsen(Luhe)
Telefon: 04171/796-223
oder als Ansprechpartner PHK Buhr: Tel.:04171/796-222
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