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Polizeiinspektion Harburg

POL-WL: Pressemitteilung zur Ferienreiseverordnung

PI Harburg (ots)

Die Autobahnpolizei weist darauf hin, dass ab
01. Juli die
Ferienreiseverordnung an Wochenenden den Lkw-Verkehr auf bestimmten 
Autobahnstreckenabschnitten einschränkt.
Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie
Anhänger hinter Lastkraftwagen (wobei das zulässige Gesamtgewicht des
Lkw keine Rolle spielt) dürfen an allen Samstagen im Zeitraum 01. 
Juli bis 31. August in der Zeit von 07.00 bis 20.00 Uhr auf folgenden
Strecken im Bereich des Landkreises Harburg nicht verkehren:
A 1  zwischen der Anschlussstelle Oyten und dem Horster Dreieck
A 7  von der Abzweigung A 250 über Horster Dreieck und weiter 
Richtung Süden.
Frei befahrbar sind dagegen an diesen Samstagen die
A 1    (Hamburg-Lübeck) Teilstück bis/ab Horster Dreieck,
A 250  (Lüneburg) bis/ab Anschlussstelle Hamburg-Schnelsen-Nord
       (A 7),
A 261  von/nach A 7 über A 261 bis/ab Anschlussstelle Tötensen,
       (keine Weiterfahrt über Buchholzer Dreieck zur A 1).
Ausnahmen vom Fahrverbot an Samstagen regelt die 
Ferienreiseverord-
nung. Sie gelten z.B. für Beförderungen von Frischmilch, 
Frischfleisch,
frischen Fischen, leicht verderblichem Obst und Gemüse.
Ladepapiere sind mitzuführen und zur Prüfung auszuhändigen.
Das Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 00.00 Uhr 
bis
22.00 Uhr gem. § 30 Abs. 3 StVO gilt dagegen für alle Strecken.
Mit freundlichen Grüßen
In Vertretung
gez. Buhr

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Harburg
Autobahnpolizeikommissariat Winsen(Luhe)
Luhdorfer Straße 53
21423 Winsen(Luhe)
Telefon: 04171/796-223
oder als Ansprechpartner PHK Buhr: Tel.:04171/796-222
E-Mail: poststelle@pkbab-winsen-luhe.polizei.niedersachsen.de

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