POL-ROW: Wohnungseinbrüche ++ Verkehrsdelikte ++ Portemonnaie gestohlen
Rotenburg (Wümme) (ots)
Scheeßel: Am späten Freitagabend kam es zwischen 21.00 - 21.30 Uhr in der Feldstraße sowie im Küsterkampsweg zu Einbrüchen in Wohnhäuser. Die Täter konnten jeweils durch das Aufhebeln eines Fensters ins Haus gelangen, wurden dort aber von den Wohnungseigentümern überrascht und konnten ohne Diebesgut unerkannt flüchten. Am Samstag um 14.00 Uhr gaben drei unbekannte, männliche Jugendliche/Heranwachsende vor, einem 62-jährigen Scheeßeler helfen zu wollen, seinen Rollator den Treppenaufgang hinter den Supermärkten am Mühlenkamp in Richtung Fliederstraße heraufzutragen. Dabei entwendeten sie ihm sein Portemonnaie mit 70 Euro Bargeld und diversen Karten aus dem Korb des Rollators und flüchteten in Richtung Innenstadt. Vor den Tätern liegen nur grobe Beschreibungen vor, einer soll ca. 20 Jahre alt gewesen sein. Zeugen des Vorfalls melden sich bitte bei der Polizei in Rotenburg unter 04261-9470 oder bei der Dienststelle in Scheeßel unter 04263-985950
Kirchtimke: Am Samstag zwischen 08.45 - 14.00 Uhr kam es zu einem Einbruch in ein als Wochenendhaus genutztes Einfamilienhaus in der Straße "Kattensteert". Durch gewaltsames Aufdrücken eines Fensters gelangen Unbekannte in das Wohnhaus und durchsuchten es. Über Diebesgut liegen der Polizei derzeit keine Erkenntnisse vor. Der Sachschaden beläuft sich auf ca. 500 Euro.
Rotenburg: Bei Verkehrskontrollen am Freitag und Samstag stellten die Beamten der Rotenburger Polizeiwache drei Pkw-Fahrer mit, die aufgrund des Konsums von Drogen oder Alkohol fahruntüchtig waren. Als Folge wurde ihnen eine Blutprobe entnommen und entsprechende Ordnungswidrigkeiten- bzw. Strafverfahren eingeleitet. In einem Fall wurde der Führerschein beschlagnahmt. Am Freitagnachmittag wurde ein 17-jähriger in der Fuhrenstraße angetroffen, der ein Leichtkraftrad führte, obwohl er nicht den nötigen Führerschein besitzt. Als Folge erwartet ihn nun ein Strafverfahren wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, zudem musste er den Rest des Weges zu Fuß zurücklegen, eine Weiterfahrt wurde untersagt.
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