POL-HK: Walsrode:Polizeiinspektion und Stadt reagieren mit erster Maßnahme auf Vorfälle in der Diskothek "Studio 78"
Heidekreis (ots)
Presseinformation der Polizeiinspektion Heidekreis v. 01.03.2019 Nr. 2
28.02 / Polizeiinspektion und Stadt reagieren mit erster Maßnahme auf Vorfälle in der Diskothek "Studio 78"
Walsrode: Die Polizeiinspektion Heidekreis und die Stadt Walsrode weisen in einer gemeinsamen Erklärung im Einvernehmen mit dem Betreiber die Diskothek "Studio 78" und den Nahbereich zu einem "gefährlichen Ort" im Sinne des Gefahrenabwehrgesetzes (Niedersächsisches Sicherheits- und Ordnungsgesetz [Nds. SOG]) aus.
Die in den letzten Monaten sich häufenden Vorfälle, insbesondere die Auseinandersetzungen zwischen unterschiedlichen Gruppen, bei denen Unbeteiligte teils schwer verletzt wurden, haben das Sicherheitsempfinden der Walsroder Bevölkerung erheblich beeinträchtigt. Zwischen dem 01.01.2018 und dem 03.02.2019 kam es in der Diskothek, aber auch im unmittelbaren Umfeld, zu einer Vielzahl polizeilicher Einsätze, wobei 116 Straftaten aktenkundig wurden. Die Bandbreite der Delikte ist groß und reicht von einfachen und gefährlichen Körperverletzungen über Landfriedensbruch, Drogenhandel, Diebstähle und Sachbeschädigung bis hin zu Gefangenenbefreiung und Widerstand gegen die Staatsgewalt.
Besucher, die sich in Zukunft an und in der Diskothek sowie im Bereich der Rudolf-Diesel-Straße und der Wernher-von-Braun-Straße während der Öffnungszeiten der Diskothek aufhalten, müssen damit rechnen, kontrolliert zu werden. Anders als sonst üblich und rechtlich möglich, rechtfertigt allein der Aufenthalt einer Person an einem "gefährlichen Ort" die Feststellung der Personalien der betreffenden Person sowie die Durchsuchung der mitgeführten Sachen. "Wir sind damit am Anfang einer Reihe von Maßnahmen, die in Walsrode, aber auch im gesamten Landkreis, in den kommenden Wochen und Monaten durchgeführt werden" so der Leiter der Polizeiinspektion, Polizeidirektor Stefan Sengel.
"Die Maßnahme" so Bürgermeisterin Helma Spöring, "ist ab dem 01.03.2019 für ein Jahr ausgelegt und betrifft den Zeitraum unmittelbar vor, während und unmittelbar nach den Öffnungszeiten der Diskothek. Vorrangiges Ziel dieser Maßnahme ist es, besonders die Straftaten, die als "von erheblicher Bedeutung" beurteilt worden sind, signifikant zu minimieren und somit letztlich das Sicherheitsempfinden der Bevölkerung wiederherzustellen."
"Das ist ganz in unserem Sinne", so der Betreiber. "Wir erhoffen uns dadurch Ruhe reinzubringen und letztendlich unser Hausrecht durchsetzen zu können".
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