POL-STD: Silvesterfeuerwerk - Sicher ins neue Jahr 2019 - Tips von Polizei, Feuewehr und Landkreis
Stade (ots)
Mit farbenfrohen Raketen und lauten Böllern begrüßen die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Stade in der Silvesternacht das neue Jahr. Was für die einen faszinierend ist, wird für andere leicht zum Albtraum.
Durch Unachtsamkeit und leichtsinniges Hantieren, zum Teil auch unter Alkoholeinfluss, haben Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienst an Silvester Hochbetrieb. In den letzten Jahren gab es immer wieder auch größere Brände, die gelöscht werden mussten, und es mussten Verletzungen, die auf unsachgemäßen Umgang mit Feuerwerk zurückzuführen waren, versorgt werden.
Damit der Jahreswechsel 2018/2019 nicht zur "arbeitsreichsten Nacht" für die Einsatzkräfte der heimischen Feuerwehr und des Rettungsdienstes wird, haben die Polizeiinspektion Stade, das Ordnungsamt des Landkreises Stade und der Kreisbrandmeister des Landkreises Stade einige Sicherheitstipps zusammengestellt:
- Nicht nur zum Schutz vor Wind und Wetter sondern auch für die Sicherheit sollte auf die richtige Kleidung geachtet werden. Gerade Fleece und Kunststoffgewebe sind leicht entflammbar und sollten deshalb nicht getragen werden.
- Schützen Sie Ihre Wohnung in der Silvesternacht vor Brandgefahren. Auf Balkonen und Terrassen sollten leicht entflammbare Gegenstände weggestellt, Fenster und Türen geschlossen werden.
- Sie sollten Ihres und benachbarte Gebäude genau beobachten. Einschlagende Raketen sollten, soweit möglich, unverzüglich entfernt werden. Reetdächer sind von außen und innen zu kontrollieren.
- Die Gebrauchsanweisung eines Feuerwerkkörpers vor dem Gebrauch genau durchlesen.
- Knallkörper niemals in geschlossenen Räumen verwenden. Raketen nur im Freien mit Sicherheitsabstand zu anderen Menschen, Autos und Gebäuden zünden. Zudem sollten Raketen aus großen Flaschen, die in Kästen stehen, gestartet werden.
- Nicht gezündete Feuerwerkskörper (Blindgänger) niemals noch einmal anzünden.
- Beim Anzünden verwendet man am besten so genannte "Sturmfeuerzeuge".
- Feuerwerk darf nur vom 31. Dezember bis 1. Januar abgebrannt werden. Pyrotechnische Munition darf mit Schreckschuss- und Signalwaffen nur vom 31. Dezember, 15:00 Uhr, bis zum 1. Januar, 05:00 Uhr, verschossen werden. Beachten Sie in diesem Zusammenhang die Allgemeinverfügungen des Landkreises Stade (als Anlage beigefügt). Besonders zu beachten ist, dass von brandempfindlichen Gebäuden und Anlagen, wie z. B. Reetdach- und Holzhäusern ein Sicherheitsabstand von mindestens 200 m einzuhalten ist.
- Besonders gefährlich - und daher verboten - sind nicht zugelassene oder selbstgebaute Knallkörper. Wie gefährlich der Umgang mit diesen Knallkörpern ist, zeigt das Beispiel eines 19-Jährigen aus der Nähe von Berlin, der beim Abbrennen eines selbstgebauten Feuerwerks tödliche Verletzungen erlitt.
- (Wie gefährlich der Umgang mit diesen Knallkörpern ist, zeigt das Beispiel eines 36-jährigen Dortmunders. Er verlor am Heiligen Abend seine linke Hand, als er selbst gebastelten Sprengstoff für die Silvesternacht vorbereiten wollte.)
- Die Polizei und der Zoll warnen auch in diesem Jahr wieder vor Feuerwerkskörpern aus dem benachbarten Ausland! Das dort auf Märkten angebotene Feuerwerks-Sortiment entspricht zumeist nicht den deutschen Sicherheitsstandards und kann gefährliche Folgen für Gesundheit und Leben von Benutzern und Unbeteiligten haben.
Alle in Deutschland im Handel erhältlichen Feuerwerkskörper werden vom Bundesamt für Materialwirtschaft und -prüfung (BAM) geprüft und zugelassen und mit einer speziellen Kennzeichnung (BAM-Kennzeichnung) sowie einem deutschsprachigen Sicherheitshinweis versehen. Bei den im Ausland erhältlichen Feuerwerkskörpern fehlt in der Regel eine derartige Zulassung. Es muss auch damit gerechnet werden, dass auf im Ausland gekauften Artikeln gefälschte Zulassungszeichen angebracht sind.
Die Einfuhr von Feuerwerkskörpern ohne gültige Zulassung ist - auch aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft - nach dem Sprengstoffgesetz verboten und strafbar. In solchen Fällen stellt der Zoll die Feuerwerkskörper sicher und leitet gegen den Einführer ein Ermitt-lungsverfahren ein.
Deshalb: Kaufen Sie keine Feuerwerkskörper ohne BAM-Kennzeichnung oder solchen, deren Herkunft nicht nachvollziehbar ist!
- Keinesfalls sollten pyrotechnische Artikel unter, auf oder gar nach fahrenden Fahrzeugen geworfen werden.
- Mit Feuerwerkskörpern niemals nach Personen werfen oder auf Personen schießen.
- Kinder und Jugendliche nur ungefährliche Artikel abbrennen lassen und dabei beaufsichtigen.
- Raketen senkrecht in eine feststehende Flasche stecken. Dann erst die Schutzkappe abziehen und zünden. Die Flugrichtung muss so gewählt werden, dass die Raketen nicht in Häuser oder auf insbesondere Reetdächer oder auf leicht brennbares Material fliegen kann. - An die Haustiere denken, wenn das Feuerwerk beginnt, schreckhafte Tiere nicht allein lassen, für "Schalldämpfung" (Türen, Fenster und Jalousien schließen) sorgen.
- Vor allem auf alte, kranke und ruhebedürftige Menschen ist Rücksicht zu nehmen. Daher dürfen Feuerwerks- und Knallkörper nicht in lärmempfindlichen Zonen oder in unmittelbarer Nähe von Krankenanstalten, Alters-, Kinder- und Erholungsheimen abgeschossen werden.
- Bitte beachten Sie, dass das Land Niedersachsen aus Brandschutzgründen ein Verbot für das Aufsteigen lassen von Himmelslaternen (auch bekannt als Skyballone oder Skylaternen oder Kong-Ming-Laternen) erlassen hat.
Die Notrufnummer für die Feuerwehr/Rettungsdienst lautet 112, der Notruf für die Polizei 110.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Stade
Pressestelle
Rainer Bohmbach
Telefon: 04141/102-104
E-Mail: rainer.bohmbach@polizei.niedersachsen.de
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