POL-COE: Kreis Coesfeld/ Kooperationsvertrag zum Schutz von Kindern
Coesfeld (ots)
Nun gilt er: Mit ihren Unterschriften haben Landrat Dr. Christian Schulze Pellengahr, Dülmens Bürgermeister Carsten Hövekamp, Coesfelds Bürgermeistern Eliza Diekmann und Kreisdezernent Detlef Schütt (Dezernat II - Arbeit und Soziales, Schule und Kultur, Jugend und Gesundheit) einen Kooperationsvertrag zwischen Polizei, Kreisjugendamt und den Jugendämtern der Städte Dülmen und Coesfeld in Kraft gesetzt.
Dr. Schulze Pellengahr: "Die Kooperationsvereinbarung regelt die Zusammenarbeit, um den fachlichen Austausch und die Handlungssicherheit aller Beteiligten zum Schutz von Kindern vor jeglicher Form von Gewalt und Vernachlässigung weiter zu verbessern." Wie er sagt, ist der Vertrag die Niederschrift dessen, was bisher schon angewendet wird. "In den Jahren zuvor hat sich die Zusammenarbeit bewährt."
Coesfelds Bürgermeisterin Eliza Diekmann erläutert, dass Vorkommnisse wie die Missbrauchsfälle in Lügde, im Bergischen Land und in Münster die beteiligten Behörden dazu veranlasst haben, ihre Zusammenarbeit weiter zu professionalisieren und schriftlich zu vereinbaren.
Im Februar 2020 kam die Arbeitsgruppe das erste Mal zusammen. Mitglieder waren der Leiter des Kreisjugendamtes, die Leiter der städtischen Jugendämter Coesfeld und Dülmen mit weiteren Mitarbeitern sowie Vertretern der Direktion Kriminalität der Kreispolizeibehörde Coesfeld.
Das Gremium tagte die zurückliegenden eineinhalb Jahre mehrfach gemeinsam und in Kleingruppen. Dülmens Bürgermeister Carsten Hövekamp erzählt, dass es in einem ersten Schritt darum ging, die Grundlagen der Kooperation herauszuarbeiten. "Es wurde deutlich, dass alle beteiligten Behörden der Auftrag zum Schutz unserer Kinder gegen jegliche Form von Gewalt und Vernachlässigung eint."
Die Vereinbarung sichert den schnellen und gesicherten Informationsaustausch bei entsprechend aufgeführten Tatbeständen und Verdachtslagen. Sie berücksichtigt die jeweils unterschiedlichen gesetzlichen Schutz- und Betreuungsaufträge unter strikter Wahrung des gesetzlichen Rahmens zum Datenschutz.
Zur Vereinbarung gehören nun sowohl regelmäßige fallbezogene als auch anlassunabhängige Treffen der beteiligten Behördenvertreter.
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