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Polizeipräsidium Mittelfranken

POL-MFR: (231) Polizeilicher Schusswaffengebrauch im Stadtteil Werderau

Nürnberg (ots)

Bei der Vollstreckung eines Haftbefehls machte eine Polizeistreife im Nürnberger Stadtteil Werderau am Dienstagmorgen (04.03.3025) Gebrauch von der Schusswaffe. Ein Mann erlitt dabei tödliche Verletzungen.

Eine Streife der Polizeiinspektion Nürnberg-Süd war um kurz nach 08:15 Uhr zur Vollstreckung eines bestehenden Haftbefehls wegen Körperverletzung in die Heisterstraße gefahren. Nach aktuellem Ermittlungsstand trafen die Beamten den gesuchten 38-Jährigen in seiner Wohnung an. Im Zuge der beabsichtigten Festnahme setzte sich dieser jedoch gegen die Polizeibeamten zur Wehr. In diesem Zusammenhang machte einer der Beamten gegen den Mann von seiner Schusswaffe Gebrauch. Trotz unmittelbar eingeleiteter Reanimationsmaßnahmen durch Einsatzkräfte der Polizei sowie eines Notarztes verstarb der Verletzte noch am Einsatzort. Die beiden Polizeibeamten blieben unverletzt.

Der Einsatzort in der Heisterstraße ist derzeit für den Verkehr gesperrt. Beamte der Kriminalpolizei Nürnberg führen in der Wohnung des 38-Jährigen eine Spurensicherung durch. Darüber hinaus wird an der zweifelsfreien Identifizierung des Verstorbenen gearbeitet. Die nachfolgenden Ermittlungen zur Rechtmäßigkeit des polizeilichen Schusswaffengebrauchs werden - wie in derartigen Fällen üblich - durch das Bayerische Landeskriminalamt (BLKA) unter Sachleitung der Staatsanwaltschaft geführt. Fragen zum Fortgang der Ermittlungen sind ab sofort an die Pressestelle der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth unter der Rufnummer 0911 321-2780 zu richten.

Erstellt durch: Marc Siegl

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