POL-FL: SL-FL: Verfahren wegen des Besitzes kinderpornographischen Materials
Kreis SL-FL (ots)
Ein umfangreiches Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Besitzes von Kinderpornografie wurde nun abgeschlossen. Der Verdacht richtete sich gegen einen 54 Jahre alten Fernfahrer aus dem Kreis Schleswig-Flensburg. Ihm wird vorgeworfen, im Besitz von über 6000 Bildern und Videos mit kinderpornographischem Inhalt gewesen zu sein. Das Kommissariat 2 der Bezirkskriminalinspektion Flensburg (BKI) und die Staatsanwaltschaft Flensburg ermittelten seit Ende 2016 gegen den Beschuldigten.
Im Zuge der Ermittlungen wurden auf den sichergestellten mobilen Endgeräten über 80.000 Kontakte und mehr als 3000 Chats festgestellt, von denen eine Vielzahl Bezug zur kinderpornographischen Szene haben dürfte. Aufgrund der Komplexität des Verfahrens wurde beim K2 die Ermittlungsgruppe (EG) "Auf Achse" eingerichtet.
Nach Auswertung der Kontakte konnten weltweit insgesamt knapp 200 konkrete Strafverfahren eingeleitet werden. Hiervon richten sich 26 gegen Tatverdächtige in Deutschland, über 60 gegen Tatverdächtige im europäischen Ausland sowie über 100 Verfahren gegen Tatverdächtige in Nordamerika und einige weitere gegen Tatverdächtige in Australien. Mit den entsprechenden Staaten bestehen Rechtshilfeabkommen, sodass eine Strafverfolgung dort gewährleistet werden kann. Die Verfahren wurden vom K2 der BKI aufgearbeitet und über die Staatsanwaltschaft Flensburg an die jeweils zuständigen Strafverfolgungsbehörden der anderen Bundesländer und Staaten weitergeleitet. Mehr als 14.000 weitere Kontakte des Beschuldigten, die ebenfalls im Verdacht stehen kinderpornographische Inhalte kommuniziert zu haben, weisen ihren jeweiligen Ursprung in Staaten auf, mit denen die Bundesrepublik Deutschland keinen geordneten Rechtsverkehr führt. In diesen Fällen ist eine Strafverfolgung nicht möglich. Bezüglich weiterer 10.000er Kontakte des Beschuldigten prüft indes das Bundeskriminalamt (BKA) in Wiesbaden, inwieweit diesen mögliche Anfangstatverdachte zuzuordnen und entsprechend Tatverdächtige zu identifizieren sind.
Der nicht vorbestrafte 54-jährige Fernfahrer, bei dem die Daten gefunden wurden und die Ermittlungen ihren Ursprung nahmen, wurde wegen Besitzes kinderpornographischer Schriften rechtskräftig zu einer erheblichen Geldstrafe verurteilt. Hinweise darauf, dass er kinderpornographisches Material selbst verbreitet oder Kinder missbraucht haben könnte, lagen nicht vor.
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