POL-HH: 220506-3. "Sicher.mobil.leben - Fahrtüchtigkeit im Blick" und ROADPOL "Alcohol and Drugs" - eine Bilanz für Hamburg
Hamburg (ots)
Zeiten: 05.05.2022, 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr; Orte: Hamburger Stadtgebiet
Am Donnerstag kontrollierten unter der Leitung der Verkehrsdirektion Innenstadt/West (VD 2) Polizisten aller Verkehrsdirektionen (VD 2 - 4), der Hamburger Polizeikommissariate, der Wasserschutzpolizeikommissariate (WSPK 1 - 3) und der Bereitschaftspolizei Fahrzeugführer und deren Fahrzeuge. Dabei überprüften die Beamten in stationären und mobilen Verkehrskontrollen 440 Personen und 426 Fahrzeuge und leiteten mehrere Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren ein.
"Sicher.mobil.leben - Fahrtüchtigkeit im Blick" - unter diesem Leitgedanken fand gestern die bundesweite Verkehrssicherheitsaktion der "Arbeitsgemeinschaft Verkehrspolizeiliche Angelegenheiten der Länder und des Bundes", deren Vorsitz in diesem Jahr das Bundesland Bayern hat, statt. Ebenso hat das Netzwerk europäischer Verkehrspolizeien "ROADPOL" in dieser Woche sich Alkohol und Drogen im Straßenverkehr als Schwerpunkt gesetzt.
Neben den berauschenden Mitteln stellen auch Medikamente, Müdigkeit, mentale und körperliche Gesundheitseinschränkungen sowie Ablenkungen, zum Beispiel durch das verbotswidrige Benutzen von Handys, weitere Gefahren für die Verkehrsteilnehmer dar und führen immer wieder zu schwerwiegenden Verkehrsunfällen.
Jeder Verkehrsteilnehmer trägt durch das eigene verantwortungsvolle und achtsame Verhalten und durch Rücksichtnahme seinen Anteil an einem sichereren Straßenverkehr. Dazu zählt auch das eigene, mängelfreie Fahrzeug.
Im Einzelnen kam es an dem konzertierten Kontrolltag zu folgenden Verstößen:
Straftaten:
- 7 x Fahren ohne Fahrerlaubnis - 5 x Verdacht illegaler Aufenthalt - 5 x Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz - 3 x Besitz von Betäubungsmitteln - 3 x Steuervergehen - 1 x Urkundenfälschung
Ordnungswidrigkeiten:
- 266 x Geschwindigkeitsverstöße - 51 x verbotswidrige Handybenutzung - 36 x Parkverstöße - 21 x Verstöße gegen die Anschnallpflicht - 16 x Fahren unter Betäubungsmitteleinfluss - 13 x Rotlichtverstöße als Kraftfahrzeugführer - 13 x verbotswidriges Abbiegen und Wenden - 5 x Rotlichtverstöße als Fahrradfahrer
Darüber hinaus stellten die Beamten 21 Mängelmeldungen wegen Fahrzeugmängeln oder nicht mitgeführter Dokumente aus. Zwölf Kraftfahrzeuge hatten so erhebliche Mängel, dass eine Vorführung bei der Zulassungsstelle nach deren Behebung notwendig wird.
Außerdem kam es zu folgenden Besonderheiten:
An einer Kontrollstelle in Lurup fiel ein 30-jähriger Autofahrer auf, bei dem sich Hinweise auf einen zeitnahen Betäubungsmittelkonsum ergaben. Bei dem Angebot eines Drogenvortests vor Ort versuchte der Mann, den Test mittels Kunsturins zu manipulieren. Die Beamten ordneten eine Blutprobenentnahme an und untersagten die Weiterfahrt.
Ebenso erging es einem Fahrer eines Kleinkraftrades, der in dem Topcase seines Kraftfahrzeuges eine geringe Menge Marihuana transportierte. Den nach seinen Angaben Eigenbedarf aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung konnte der Mann allerdings nicht durch ein ärztliches Attest belegen. Auch hier ordneten die Polizisten die Blutprobenentnahme an und untersagten die Weiterfahrt, nachdem der Fahrer kein Interesse an einem Drogenvortest zeigte.
Ein 31-Jähriger beförderte neben zwei Erwachsenen noch drei Kinder (1,4,7) in seinem Auto ohne die erforderlichen Kinderrückhaltesysteme. Die Beamten untersagten dem Mann, die Kinder weiter zu befördern und leiteten ein Bußgeldverfahren ein. Ihn erwarten mindestens 70 Euro Bußgeld und ein Punkt im Fahreignungsregister.
Bei einer weiteren stationären Verkehrskontrolle wurde ein in Polen zugelassener Lkw angehalten, der allerdings für einen in Hamburg ansässigen Dienstleister Transporte dauerhaft durchführt. Die Polizisten leiteten bereits zum fünften Mal gegen den Halter des Lastzuges ein Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Kraftfahrzeugsteuergesetz und gegen die Fahrzeugzulassungsverordnung ein. Der Zoll führt die weiteren Ermittlungen.
Eine iranische Staatsangehörige mit Lebensmittelpunkt in Deutschland legte bei ihrer Überprüfung einen angeblichen iranischen Führerschein vor. Da die Frau dauerhaft in Deutschland wohnt, benötigt sie eine Fahrerlaubnis nach deutschem Recht, die sie jedoch noch nie erworben hatte. Ein Ermittlungsverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis wurde eingeleitet und die Weiterfahrt untersagt.
Die Polizei Hamburg wird auch weiterhin Schwerpunkteinsätze durchführen, um die Sicherheit auf Hamburgs Straßen zu erhöhen und die Verkehrsteilnehmer zu sensibilisieren.
Mx.
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