POL-HH: 230421-1. Schwerlast-Großkontrolle am Rasthof Stillhorn-Ost und Zollhof Waltershof
Hamburg (ots)
Kontrollzeit: 20.04.2023, 09:00 Uhr - 15:00 Uhr Kontrollorte: - Hamburg-Wilhelmsburg, Rasthof Stillhorn-Ost - Hamburg-Finkenwerder, Finkenwerder Straße, Zollhof Waltershof
Unter der Führung der Fachdienststelle für Gefahrgutüberwachung und Umweltschutz der Hamburger Wasserschutzpolizei (WSP 5) führten Hamburger Beamte mit Einsatzkräften anderer Bundesländer und Behörden gestern eine Großkontrolle durch. Dabei lag ihr Fokus insbesondere auf der Einhaltung gefahrgut- und abfallrechtlicher Vorschriften.
Der Schwerlastverkehr unterliegt in besonderem Maße speziellen Vorschriften, insbesondere in Verbindung mit Ladung von Gefahrgütern oder besonderen Abfällen. Folgenschwere Verkehrsunfälle, die aufgrund mangelnder Ladungssicherung oder fehlerhaften Umgangs mit Gefahrgütern sind nicht selten. Aufgrund einer starken Konkurrenz im Güterkraftverkehr und einer angestrebten optimalen Auslastung der Kraftfahrzeuge und des Fahrpersonals werden nach wie vor Verkehrs- bzw. Gefahrgutvorschriften missachtet.
Durchgeführt wurden stationäre und mobile Kontrollen im Straßenverkehr sowie Containerkontrollen auf Terminalgeländen im Hamburger Hafen. Dabei wurde auch der Transport von Gefahrgütern verkehrsträgerübergreifend überwacht. Zudem wurden mehrere Seeschiffe hinsichtlich der Einhaltung der Stau- und Trennvorschriften nach internationalem Gefahrgutrecht überprüft.
Neben Beamten der Hamburger Polizei waren auch Polizisten aus Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, Bremen und Bremerhaven sowie zwei aus Lettland in die Kontrolle eingebunden. Zudem nahmen Vertreter des Bundesamtes für Logistik und Mobilität (BALM), des Zolls, der Umweltbehörde (BUKEA) der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Amt für Arbeitsschutz (BJV) und der Dekra an dem Einsatz teil.
Insgesamt wurden 187 Kraftfahrzeuge kontrolliert. Davon waren 56 mit Gefahrgut und 25 mit Abfällen beladen. Für insgesamt 15 Fahrzeuge wurde ein vorläufiges Weiterfahrverbot ausgesprochen. Bei 14 von 19 kontrollierten Containern wurden Verstöße gegen die Ladungssicherungs- und/oder Kennzeichnungspflicht festgestellt. Bis zur Behebung der Mängel wurden sie für den Weitertransport gesperrt. Zudem wurden drei Sicherheitsleistungen und eine Zahlung zur Abwendung eines Haftbefehls in Höhe von insgesamt knapp 1.900 Euro genommen.
Folgende Verstöße wurden festgestellt:
Straftaten:
1 x Verdacht illegaler Aufenthalt/Arbeitsaufnahme 1 x Fahren ohne Fahrerlaubnis 1 x Kennzeichenmissbrauch
Ordnungswidrigkeiten:
18 x Verstoß gegen das Gefahrgutrecht (überwiegend fehlende Ausrüstungsgegenstände; mangelhaft ausgefüllte Beförderungspapiere; mangelhafte Ladungssicherung; mangelhafte Kennzeichnung der Versandstücke; fehlerhafte Anbringung von orangefarbenen Tafeln; keine Gefahrgut-Zulassungsbescheinigungen)
22 x Verstoß gegen das Fahrpersonalrecht (überwiegend Nichteinhaltung der Lenk- und Ruhezeit; Arbeitszeitüberschreitungen; Nichteinhaltung von Sozialvorschriften; Fahren ohne Fahrerkarte; abgelaufene Prüfungen des EG-Kontrollgeräts; Unternehmersperre nicht gesetzt; Fahrtenschreiber nicht ausgelesen)
12 x mangelnde Sicherung der Ladung
11 x Abfallrechtlicher Verstoße (überwiegend nicht mitgeführte und fehlerhafte Begleitpapiere)
2 x Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichtes
1 x Überschreitung der zulässigen Gesamthöhe
30 x geringfügige Ladungssicherungsmängel, geringfügige verkehrsrechtliche und gefahrgutrechtliche Verstöße
Besonderheiten:
Bei einem kontrollierten polnischen Lkw mit einem Tankcontainer (Inhalt: entzündbarer, flüssiger und giftiger Stoff) wurde festgestellt, dass dieser ohne gefahrgutrechtliche Zulassung und ohne Fahrtwegbestimmung unterwegs war. Zudem hätte die Ladung grundsätzlich per Bahn o. Schiff transportiert werden müssen. Der weitere Transport zum Entladeort in Hamburg erfolgte kostenpflichtig unter polizeilicher Begleitung.
Im Rahmen einer Kontrolle wurde bei einem algerischen Führer eines Gefahrguttransportes ein offener Haftbefehl festgestellt. Der Fahrer wurde verhaftet und zur weiteren Sachverhaltsklärung zum PK 44 verbracht. Der Haftbefehl konnte durch eine Zahlung von 960,00 EUR abgewendet werden.
Die Polizei Hamburg wird auch in Zukunft zielgerichtet Kontrollen des Schwerlastverkehrs durchführen, um Verkehrsteilnehmende für die Gefahren im Güterkraftverkehr zu sensibilisieren und die Unfallzahlen durch konsequentes Einschreiten zu reduzieren.
Ah.
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