Bundespolizeidirektion München
Bundespolizeidirektion München: Arbeitsfahrt endet mit Anzeigen und Zurückweisung/ Bundespolizei stößt auf Fahrerlaubnisentzug und Drogen
Lindau (ots)
Am Montag (14. April) hat die Bundespolizei am Grenzübergang Hörbranz (BAB 96) den Weg zweier Arbeitskollegen trennen müssen. Der türkische Fahrzeuglenker verfügte nicht über eine Fahrerlaubnis und ausreichende Papiere für den Grenzübertritt. Der schweizerische Kollege kam mit dem Gesetz in Konflikt, da er eine kleine Menge Drogen bei der Einreise dabeihatte.
Lindauer Bundespolizisten zogen am Montagvormittag am Kontrollplatz Sigmarszell einen Van mit schweizerischer Zulassung aus dem Verkehr. Die beiden im Kanton St. Gallen wohnhaften Männer, ein 38-jähriger Türke und ein 22-jähriger Schweizer, gaben an, mit dem Firmenwagen zum Arbeiten nach München zu fahren.
Der türkische Fahrzeuglenker konnte den Beamten zwar seinen schweizerischen Aufenthaltstitel, jedoch keinen gültigen Reisepass vorlegen. Auf Nachfrage gab er außerdem an, seinen Führerschein in seinem Privatwagen liegengelassen zu haben. Diese Aussage enttarnen die Bundespolizisten allerdings als Lüge. Die Beamten fanden heraus, dass dem Mann bereits im Jahr 2018 die Fahrerlaubnis entzogen wurde und er in der Schweiz und in Deutschland kein Kraftfahrzeug führen darf. Die Bundespolizisten zeigten den Mann wegen versuchter unerlaubter Einreise und Fahrens ohne Fahrerlaubnis an. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Kempten hinterlegte der Beschuldigte noch eine Sicherheitsleistung in Höhe von 2.500 Euro und wurde durch die Beamten schließlich ohne den Firmenwagen zurückgewiesen.
Den Bundespolizisten war bereits während der Personenkontrolle ein seltsamer Geruch in die Nasen gestiegen. Da die beiden Männer jedoch angaben, keine Drogen mitzuführen, schauten die Beamten genauer nach und wurden in der Gürteltasche des Schweizers fündig. Da die Einfuhr von Cannabis weiterhin verboten ist, erhielt der 22-Jährige aufgrund des Mitführens eines Tütchens Cannabisblüten Anzeigen wegen Verstoßes gegen die Abgabenordnung und das Konsumcannabisgesetz. Die Sachbearbeitung hierzu wird der Zoll übernehmen. Der Mann kam schließlich auf freien Fuß.
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