POL-KLE: Kreis Kleve - Wochenbilanz der Verkehrskontrollen
Polizei hat Temposünder im Blick und gibt Hinweis in eigener Sache
Kreis Kleve (ots)
"Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht" - so heißt es im ersten Paragraphen der Straßenverkehrsordnung. Auch in der Woche vom 9. bis zum 15. Januar 2023 fanden Schwerpunktkontrollen der Polizei statt und dabei zeigte sich unter anderem, dass diese Grundregel nicht allen Verkehrsteilnehmern geläufig ist.
Im genannten Zeitraum stellte die Polizei im Kreis Kleve 219 Geschwindigkeitsverstöße fest. Zusätzlich ahndeten die Beamtinnen und Beamten 31 weitere Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung wie nicht angelegte Gurte, die Handynutzung während der Fahrt oder Vorfahrtsverletzungen. Ganze dreizehn Fahrzeugführer hatten sich ohne gültige Fahrerlaubnis hinter das Steuer gesetzt. In der Woche fielen zudem 29 Radfahrende auf, die sich nicht an die Regeln hielten. Bei einer Verkehrsüberwachungsmaßnahme in Kevelaer anlässlich des Schulstarts am Montag verzeichneten die Einsatzkräfte allein 14 Radfahrende, die ohne funktionierende Beleuchtung an ihrem Zweirad unterwegs waren.
Am Donnerstag (12. Januar 2023) wurde durch die Verkehrsdienstgruppe Geldern ein 40t-Sattelzug mit niederländischem Kennzeichen angehalten und überprüft. Der LKA hatte Pflastersteine geladen - davon aber offensichtlich zu viele. Die Beamten stellten eine Überladung von fast 13 Tonnen, also über 30%, fest. Der Fahrer musste noch vor Ort ein Bußgeld von 400 Euro entrichten. Zudem begleiteten die Beamten den Sattelzug zum nahegelegenen Verladebetrieb, wo dann ein großer Teil der Pflastersteine wieder abgeladen werden musste.
Schilderungen von Kräften des Verkehrsdienstes nach einem schweren Verkehrsunfall auf der B9 in Bedburg-Hau am Donnerstagnachmittag (12. Januar 2023, siehe https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/65849/5415213) bewegen die Polizei darüber hinaus zu einem Hinweis in eigener Sache: Wenn ein Einsatzfahrzeug mit eingeschaltetem Blaulicht eine Einmündung, Kreuzung oder Fahrspur blockiert, dann ist das eine vorübergehende Streckensperrung, die notwendig ist, um polizeiliche Maßnahmen oder auch eine Personenrettung durchführen zu können. Der Verkehrsteilnehmer, egal ob Anwohner oder Ortsunkundiger auf der Durchreise, muss dann einen anderen Weg zu seinem Ziel wählen. Das Nichtbeachten von Zeichen und Weisungen von Polizeibeamten stellt einen Verstoß gegen § 36 StVO dar und kann mit bis zu 70 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg geahndet werden.
Am Donnerstag musste die Gocher Landstraße (B9) für die Rettungsmaßnahmen, die Unfallaufnahme und die Bergung der beteiligten Fahrzeuge bis in den späten Abend gesperrt werden. Einsatzkräfte der Polizei blockierten daher an den Sperrpunkten die Fahrbahn und regelten den Verkehr. Nicht wenige Verkehrsteilnehmer waren mit diesen Maßnahmen jedoch offenbar nicht einverstanden und versuchten, sich an den Einsatzfahrzeugen und dem Absperrmaterial vorbeizudrücken, um ihren Weg fortzusetzen. Die Beamten vor Ort ahndeten die Missachtungen daher in dreizehn Fällen mit einem Verwarngeld. (cs)
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