Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis Neuss
POL-NE: Unfallfahrer steht unter Drogeneinfluss
Jüchen (ots)
Am Freitag (09.09), gegen 11:30 Uhr, kam es im Bereich der Kreuzstraße zu einem Verkehrsunfall mit Personenschaden. Der Unfallverursacher hatte mit seinem Ford Fiesta die Landstraße 116 in Richtung Gierath befahren und war in Höhe der Ortslage Stessen aufgrund eines luftleeren Reifens nach rechts von der Fahrbahn abgekommen. Der 41-Jährige versuchte gegenzulenken und kam dabei nach links von der Fahrbahn ab. Das Fahrzeug überschlug sich mindestens einmal und kam im angrenzenden Feld in Fahrtrichtung Neuenhoven auf allen Rädern zum Stillstand.
Das Auto wurde durch Abschleppunternehmen geborgen.
Der Mönchengladbacher gab selber an, Drogen konsumiert zu haben. Ferner gab er an, nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis zu sein.
Dem Unfallverursacher wurde eine Blutprobe entnommen.
Er wurde bei dem Unfall leicht verletzt.
Er muss er sich nunmehr in einem weiteren Verfahren verantworten.
Die weiteren Ermittlungen hat das Verkehrskommissariat in Grevenbroich übernommen.
Drogenkonsum führt zu deutlichen Beeinträchtigungen der optischen und akustischen Wahrnehmung sowie des Reaktions- und Konzentrationsvermögens. Daher ist es verboten, unter dem Einfluss von Drogen ein Fahrzeug zu führen. Drogenkonsumenten gefährden nicht nur sich selbst, sondern auch Freunde und Familienangehörige, die bei ihnen im Auto mitfahren, und alle anderen Verkehrsteilnehmer. Wenn Fahrzeugführer unter Drogeneinfluss am Straßenverkehr teilnehmen, begehen sie eine Ordnungswidrigkeit und müssen eine Geldbuße bis zu 1.500 Euro zahlen. Außerdem erhalten sie ein Fahrverbot zwischen einem und drei Monaten. Wer drogenbedingt einen Fahrfehler macht, andere Verkehrsteilnehmer gefährdet oder einen Unfall baut, begeht eine Straftat. Dies hat unter anderem ein Bußgeld- bzw. Strafverfahren, eine Führerscheinsperre bis zu fünf Jahren und eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) zur Folge. Ein Drogenkonsument kann die Fahrerlaubnis auch verlieren, wenn er nicht am Straßenverkehr teilnimmt. Allein der Besitz oder nachgewiesene Konsum von Drogen kann dafür schon ausreichen.
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