Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis Neuss
POL-NE: Bargeld und Betäubungsmittel nach Verkehrskontrolle sichergestellt
Neuss (ots)
Polizeibeamte kontrollierten am Mittwoch (25.10.) gegen 17:00 Uhr einen 41-jährigen Verkehrsteilnehmer aus Issum und fanden Betäubungsmittel und eine hohe Summe Bargeld bei ihm.
Der Issumer befuhr die Autobahn 57 auf Höhe der Raststätte Morgensternsheide und telefonierte während der Fahrt, daher entschieden sich die Beamten zur Kontrolle. Die Überprüfung der Fahrtüchtigkeit ergab Anzeichen für einen Drogenkonsum, es wurde eine Blutentnahme auf der Wache angeordnet.
Bei der weiteren Kontrolle, auch seines Fahrzeuges, fanden die Beamten Betäubungsmittel und eine hohe Summe Bargeld.
Da der Fahrzeugführer widersprüchliche Angaben zur Herkunft des Geldes machte und der Verdacht bestand, dass dieses Geld aus Straftaten stammt, wurde es sichergestellt.
Die Weiterfahrt wurde ihm untersagt.
Er muss sich jetzt wegen verschiedener Straftaten, u.a. Fahren unter Einfluss von Betäubungsmitteln und Besitz von Betäubungsmitteln verantworten.
Das Verkehrskommissariat 2 hat die weiteren Ermittlungen übernommen.
Drogenkonsum führt zu deutlichen Beeinträchtigungen der optischen und akustischen Wahrnehmung sowie des Reaktions- und Konzentrationsvermögens. Daher ist es verboten, unter dem Einfluss von Drogen ein Fahrzeug zu führen. Drogenkonsumenten gefährden nicht nur sich selbst, sondern auch Freunde und Familienangehörige, die bei ihnen im Auto mitfahren, und alle anderen Verkehrsteilnehmer. Wenn Fahrzeugführer unter Drogeneinfluss am Straßenverkehr teilnehmen, begehen sie eine Ordnungswidrigkeit und müssen eine Geldbuße bis zu 1.500 Euro zahlen. Außerdem erhalten sie ein Fahrverbot zwischen einem und drei Monaten. Wer drogenbedingt einen Fahrfehler macht, andere Verkehrsteilnehmer gefährdet oder einen Unfall baut, begeht eine Straftat. Dies hat unter anderem ein Bußgeld- bzw. Strafverfahren, eine Führerscheinsperre bis zu fünf Jahren und eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) zur Folge. Ein Drogenkonsument kann die Fahrerlaubnis auch verlieren, wenn er nicht am Straßenverkehr teilnimmt. Allein der Besitz oder nachgewiesene Konsum von Drogen kann dafür schon ausreichen.
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