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Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis Neuss

POL-NE: Polizei gibt Präventionstipps zum verdächtigen Ansprechen von Kindern

Rhein-Kreis Neuss, Grevenbroich (ots)

Die Polizei im Rhein-Kreis Neuss erhielt Kenntnis von einem Vorfall, bei dem ein Kind nach aktuellen Informationen verdächtig angesprochen worden sein soll. In sozialen Netzwerken wird nun vor einem dunklen Kastenwagen, besetzt mit zwei Personen, gewarnt, aus dem heraus im Bereich Grevenbroich-Kapellen ein Kind angesprochen worden sein soll.

Jeder Hinweis wird ernst genommen und gewissenhaft bearbeitet. Die Kriminalpolizei prüft momentan den konkreten Ereignisablauf.

Bei ihren Ermittlungen erhielt die Polizei auch Kenntnis darüber, dass diese Meldung über einen Messenger-Dienst weiterverbreitet wird.

Soziale Netzwerke wie beispielsweise Facebook, Instagram, TikTok und X spielen eine immer größere Rolle in der alltäglichen Kommunikation. Diese Plattformen generieren innerhalb kürzester Zeit eine große Reichweite. Ein gut gemeinter Post als Warnung oder auch eine Nachfrage in den Kommentaren ist schnell geteilt und genauso schnell verbreitet. Nicht selten führen gut gemeinte "Warnhinweise" oder auch Informationen, die in sozialen Netzwerken veröffentlicht werden, zu einer unkontrollierten Verbreitung und zu ungewollter Panikmache. Daher bitten wir Sie um größtmögliche Zurückhaltung bei der Weitergabe solcher Hinweise. Es ist wichtig, dass sich Personen darüber bewusst sind, dass Handlungen in sozialen Netzwerken die Verbreitung von Spekulationen beeinflussen können. Das Teilen unbestätigter Informationen kann zu Missverständnissen und Fehlinformationen führen. Daher ist es ratsam, vor dem Teilen oder Posten die Quellen zu prüfen und sicherzustellen, dass die Informationen korrekt und vertrauenswürdig sind.

   Daher empfiehlt die Polizei: -	Seien Sie vorsichtig mit 
Informationen aus unbekannten Quellen. -	Überprüfen Sie die 
Glaubwürdigkeit von Nachrichten, bevor Sie diese teilen. -	Denken Sie
daran, dass Falschmeldungen und Spekulationen Schaden anrichten 
können. -	Verifizieren Sie Informationen, bevor Sie diese verbreiten.
-	Teilen Sie nur verifizierte Nachrichten und tragen Sie dazu bei, 
die Verbreitung von Falschmeldungen und Spekulationen einzudämmen.

Sie sind verständlicherweise um das Wohl Ihrer Kinder besorgt und deshalb vielleicht verunsichert. Die Polizei bittet Sie jedoch im Interesse der Kinder, Ruhe zu bewahren und vor allem, Ihre Kinder nicht zu verängstigen.

   Die beigefügten Verhaltenstipps können mit Kindern besprochen 
werden, ohne sie einzuschüchtern. -	Gehe mit Freunden oder 
Klassenkameraden zusammen - gemeinsam seid Ihr stark und die Wege 
sind sicherer! -	Benutze möglichst immer die gleichen Wege - so 
kennst Du Dich gut aus und weißt, wo Du im Notfall Hilfe finden 
kannst! -	Sage laut und deutlich was Du nicht willst - habe auch 
Erwachsenen gegenüber Mut zu sagen "Lassen Sie mich in Ruhe!" -	 
Tritt auf keinen Fall an Fahrzeuge heran - Fragen von Autofahrern 
können von Erwachsenen beantwortet werden! -	Mach auf Dich 
aufmerksam, wenn Du Dich bedroht fühlst - schrei laut und gehe direkt
zu anderen Personen, um Dir Hilfe zu holen! -	Weglaufen ist nicht 
feige - wenn Du Dich abwendest und gehst, schaffst Du Abstand! -	Wenn
kein anderer Erwachsener in der Nähe ist, sprich Kinder an! Schrei 
laut um Hilfe! -	Du kannst in Notfällen jederzeit über Handy oder aus
einer Telefonzelle den Polizeinotruf 110 anrufen. Das geht auch ohne 
Handykarte oder Münzen. -	Wenn Dir auf dem Schulweg etwas verdächtig 
vorgekommen ist, solltest Du es sofort Deinen Lehrern und Deinen 
Eltern erzählen! -	Überlege mit Deinen Eltern, in welchem Geschäft Du
auf Deinem Schulweg Hilfe im Notfall finden kannst! -	Halte Dich an 
Absprachen mit Deinen Eltern und sei möglichst pünktlich, damit Deine
Eltern wissen, dass sie sich auf Dich verlassen können und sich keine
unnötigen Sorgen machen.

Es beruhigt Sie möglicherweise, Ihre Kinder in der nächsten Zeit auf ihren Wegen zu begleiten - dies sollte jedoch nur eine vorübergehende Maßnahme sein. Vereinbaren Sie mit anderen Eltern genau, wer Ihr Kind aus Schule oder Kindergarten abholen darf. Ihr Kind sollte wissen, dass es nur mit diesem - möglichst kleinen - Personenkreis mitgehen oder mitfahren darf - ohne Ausnahme. Weitergehende Informationen finden Sie im Internet unter: https://rhein-kreis-neuss.polizei.nrw/artikel/verdaechtiges-ansprechen-von-kindern-1 Im akuten Fall bitte immer 110 wählen! Die Sicherheit Ihrer Kinder ist uns wichtig!

Rückfragen von Pressevertretern bitte an:

Der Landrat des
Rhein-Kreises Neuss als
Kreispolizeibehörde
-Pressestelle-
Jülicher Landstraße 178
41464 Neuss
Telefon: 02131/300-14000
02131/300-14011
02131/300-14013
02131/300-14014
Telefax: 02131/300-14009
Mail: pressestelle.neuss@polizei.nrw.de
Web: https://rhein-kreis-neuss.polizei.nrw

Original-Content von: Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis Neuss, übermittelt durch news aktuell

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