POL-H: Zwei Mädchen in hilflosem Zustand offenbar missbraucht Polizei warnt eindringlich vor den Folgen übermäßigen Alkoholgenusses
Hannover (ots)
Die Polizeidirektion Hannover ermittelt in zwei Fällen von mutmaßlichem sexuellen Missbrauch, begangen jeweils an Schülerinnen. Gemeinsam ist diesen Fällen, dass die Opfer erst 15 Jahre alt sind und zur Tatzeit erheblich angetrunken waren. Die Polizei nimmt diese gravierenden Vorfälle zum Anlass, abermals vor den Folgen unkontrollierten Alkoholgenusses unter Jugendlichen zu warnen.
Der jüngste Fall ereignete sich in der abgelaufenen Woche nachts im hannoverschen Stadtgebiet. Ein Passant fand ein Mädchen in der Dunkelheit auf einem öffentlichem Platz liegend, stark alkoholisiert, in hilflosem Zustand, die Hosen waren heruntergelassen. Die rechtsmedizinische Untersuchung und Befragungen im Umfeld der 15-jährigen Schülerin begründeten den Verdacht, dass sie sexuell missbraucht worden ist, nachdem sie zuvor zusammen mit Gleichaltrigen erhebliche Mengen Alkohol getrunken hatte. Nach weiteren Ermittlungen des Zentralen Kriminaldienstes (ZKD) gerieten zwei 16 Jahre alte Jugendliche unter Verdacht, das Verbrechen begangen zu haben. Sie wurden am nächsten Tag festgenommen. Beide Beschuldigten sind wegen früherer Delikte polizeibekannt. Ein Richter hat inzwischen Haftbefehl gegen die Jugendlichen erlassen, ermittelt wird wegen "Sexuellen Missbrauchs Widerstandsunfähiger" gem. § 179 StGB.
Wenige Tage zuvor, in der 28. Kalenderwoche, war es im Umland Hannovers zu einem ähnlichen Vorfall gekommen. Hier war auf einer Schülerparty Alkohol konsumiert worden, nach bisherigem Ermittlungen kam es dann nachts an einem Badesee zu einem erheblichen sexuellen Übergriff auf eine 15-jährige, stark angetrunkene Schülerin. Der ZKD konnte auch in diesem Fall zwei Tatverdächtige ermitteln, zwei männliche Jugendliche, die 14 und 15 Jahre alt sind. Der Tatvorwurf lautet auch hier: "Sexueller Missbrauch Widerstandsunfähiger".
Die Polizei erinnert in diesem Zusammenhang auch an eine vergleichbare Straftat aus dem Dezember vergangenen Jahres. Zwei zur Tatzeit 15 und 16 Jahre alte Jugendliche stehen in Verdacht, damals gemeinsam abends in einer Tiefgarage in Ricklingen eine 13-Jährige missbraucht zu haben. Die Beschuldigten sollen das Kind bewusst betrunken gemacht haben. Das Kind wurde in der Folge verletzt und missbraucht, dann in hilflosem Zustand in der kalten Garage liegengelassen. Die 13-Jährige wurde damals von einem weiteren Jugendlichen aufgefunden, der den Rettungsdienst alarmierte. Das Verfahren in diesem Fall ist noch nicht abgeschlossen. Die Beschuldigten hatten in ersten Vernehmungen sexuelle Handlungen eingeräumt, ohne jedoch Schuldbewusstsein zu zeigen.
Polizeivizepräsident Rainer Langer appelliert angesichts derartiger Vorfälle eindringlich an Eltern, übermäßigen und unkontrollierten Alkoholgenuss ihrer Kinder nicht tatenlos hinzunehmen. Es sei wichtig, dass Eltern auf ihre Kinder mäßigend einwirken. "Gesundheitsgefährdung und mögliche Alkoholabhängigkeit ist das eine. Es zeigt sich aber auch, dass Alkoholmissbrauch bei schweren Straftaten eine Rolle spielt." Langer erinnert in diesem Zusammenhang an die seit dem Frühjahr laufende Kampagne der Polizeidirektion Hannover gegen den Alkoholmissbrauch Jugendlicher im öffentlichen Raum. Bei Kontrollmaßnahmen der Polizeidirektion Hannover wurden zwischen dem 1. April und dem 30. Juni 688 Jugendliche und 23 Kinder in angetrunkenem Zustand in der Öffentlichkeit angetroffen. 338 Kinder und Jugendliche waren so stark alkoholisiert, dass sie von den Eltern abgeholt bzw. von der Polizei nach Hause transportiert wurden. In 127 Fällen wurden Eltern Transportkosten in Höhe von 65 Euro in Rechnung gestellt. "Diese Präventionsaktion der Polizei soll alkoholbedingte Straftaten unter Jugendlichen verhindern", erklärt Langer. Dabei gehe es zwar in erster Linie um Rohheitsdelikte. "Die jüngsten Vorfälle zeigen aber, dass auch schwere Sexualstraftaten Folge unkontrollierter Saufexzesse sein können."
Hinweis an die Redaktionen: Bitte haben Sie Verständnnis, dass die Polizei aus Opferschutzgründen keine weiteren Angaben zu den einzelnen Vorfällen mehr machen kann.
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