POL-H: Polizei verhindert größere Störungen im Zuge einer NPD-Veranstaltung
Hannover (ots)
Das Demonstrationsgeschehen im Zusammenhang mit einer Versammlung der NPD ist heute Nachmittag auf dem Klagesmarkt (Mitte) in Hannover bis auf einzelne Zwischenfälle friedlich verlaufen. Die Polizei musste dennoch mehrere Personen in Gewahrsam genommen.
Die NPD hatte für den heutigen Nachmittag eine Versammlung mit Wahlkampfcharakter für die Stadt Hannover angemeldet, die ab etwa 15:00 Uhr auf dem Klagesmarkt stattfand. An der Veranstaltung nahmen insgesamt 18 Sympathisanten der Partei teil. Zirka 400 Teilnehmer zählten die Polizisten bei den angemeldeten Gegenveranstaltungen, die ebenfalls im Bereich Klagesmarkt stattfanden. Der erste Zwischenfall ereignete sich auf der Anfahrt der NPD-Sympathisanten: Als der Partei-LKW auf der Schlosswender Straße unterwegs war, lief eine Personengruppe auf die Fahrbahn und hinderte ihn kurzfristig an der Weiterfahrt. Die Polizei nahm dort 44 Anhänger des eher linken Spektrums für die Dauer der Veranstaltung in Gewahrsam. Im Rahmen dieser Aktion wurde ein 33-jähriger Polizeibeamter von einem Außenspiegel des LKW getroffen und erlitt leichte Verletzungen. Gegen zwei Personen leiteten die Beamten ein Strafverfahren ein (versuchte Körperverletzung gegen eine 21-Jährige und fahrlässige Körperverletzung gegen den Fahrer des LKW). Gegen 15:00 Uhr - die Kundgebung hatte gerade angefangen - hielten drei Männer nahe dem Podium der NPD ein Transparent hoch. Daraufhin versuchten NPD-Anhänger, dieses Plakat herunter zu reißen - dabei kam es zu einer Schubserei zwischen den Beteiligten. Zutritt zu dem besonders abgesperrten Bereich hatte sich das Trio verschafft, indem es den Ordnern gegenüber gefälschte NPD-Ausweise vorgezeigt hatte. Auch sie verbrachten den Rest der Veranstaltung im Polizeigewahrsam. Gegen die Drei ermitteln die Fahnder nun wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz. Darüber hinaus gab es während des gesamten Veranstaltungsverlaufs Störungen der Gegendemonstranten wie etwa Flaschenwürfe, Zünden von Böllern, Beleidigung, etc.. Gegen einen 33 Jahre alten NPD-Anhänger wird ebenfalls wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz ermittelt. Er hatte einen, bei einer Versammlung verbotenen Gegenstand (Schutzschild) dabei. Gegen 16:30 Uhr war die Veranstaltung beendet. Bei der Abreise kam es in der Stadtbahnstation Christuskirche zu einem Aufeinandertreffen von Sympathisanten beider Lager. Das schnelle Eingreifen der anwesenden Einsatzkräfte verhinderte dort Auseinandersetzungen. Die Bilanz des Einsatzes: neun Strafanzeigen, 47 Gewahrsamnahmen. / tr, schie
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