POL-H: Polizeidirektion (PD) Hannover führt flächendeckend Bodycams ein
Hannover (ots)
Eine anhaltend hohe Anzahl von Gewaltdelikten gegenüber Polizeibeamtinnen und -beamten ist in den vergangenen Jahren bundesweit in den Blickpunkt der Öffentlichkeit und der Justiz gera-ten. Im Dezember 2016 wurden bei der PD Hannover im Rahmen eines Pilotprojektes erstmals mobile Videoüberwachungsanlagen, die sogenannten Bodycams, zum Zwecke der Erprobung eingeführt. Die Geräte sollten dazu beitragen, potenzielle Täter von Angriffen auf Polizeibeam-tinnen und -beamte abzuhalten. Das Pilotprojekt hat gezeigt, dass die Bodycams ein sinnvolles Einsatzmittel zur polizeilichen Gefahrenabwehr darstellen können. Insbesondere im Hinblick auf die Eigensicherung bei Anhalte- und Kontrollsituationen im öffentlichen Raum tragen sie nach den bisherigen Erfahrungen zur Deeskalation bei. Sollte es trotz eines Einsatzes der Kameras zu An-griffen kommen, lässt eine gefertigte Videosequenz eine erheblich verbesserte Beweisführung im anschließenden Strafverfahren erwarten.
Nun wurden die technischen Voraussetzungen geschaffen, dass im Zuständigkeitsbereich der PD Hannover flächendeckend Bodycams eingeführt werden konnten.
Die Übergabe der Bodycams sowie weiterer Hardware- und Softwarekomponenten an die Dienststellen der PD Hannover fand im Herbst 2020 statt. Als Grundausstattung wurden 34 Bo-dycams an alle vier Polizeiinspektionen mit den insgesamt 24 Dienststellen ausgeliefert. Die Gerä-te werden nach der nunmehr abgeschlossenen Auslieferung und Softwareinstallation bereits im Einsatz- und Streifendienst der PD Hannover verwendet.
Die Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten wurden sowohl in der technischen und taktischen Anwendung der Kameras als auch über die rechtlichen und datenschutzrechtlichen Vorausset-zungen umfassend aus- und fortgebildet.
Die Aufzeichnungen müssen offen erfolgen, also für den Betroffenen in der konkreten Einsatzsi-tuation erkennbar sein. Deshalb tragen die mit einer Bodycam ausgerüsteten Einsatzkräfte ein gut sichtbares Schild mit der Aufschrift "Videoaufzeichnung" an ihrer Uniform. Die Bildaufzeich-nung erfolgt nicht permanent, sondern nur anlassbezogen bei Auslösen durch den kamerafüh-renden Polizeibeamten oder der -beamtin. Dafür muss ein Verdacht bestehen, dass die Gesund-heit oder das Leben von Menschen in Gefahr sind. Vor der Aktivierung der Aufzeichnung ist diese den betroffenen Personen grundsätzlich mündlich anzukündigen. An der oberen Seite der Bo-dycams zeigt eine rot leuchtende LED an, dass Bild- und Tonaufnahmen aufgezeichnet werden.
Die rechtlichen Grundlagen für die Datenerhebung durch den Einsatz der Bodycams im öffentli-chen Raum sind im Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (NPOG) verankert sowie bei der Feststellung von Straftaten der Strafprozessordnung (StPO) zu entnehmen. /nzj, ram
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