POL-H: Zoll und Polizeidirektion Hannover kontrollieren E-Bikes im Stadtgebiet
Hannover (ots)
Am Donnerstag, 27.02.2025, haben Kräfte des Zolls und der Polizeiinspektion Besondere Dienste zwischen 11:00 Uhr und 14:30 Uhr im Stadtgebiet Hannover eine gemeinsame Kontrolle von E-Bikes durchgeführt. Dabei stellten die Einsatzkräfte mehrere Verstöße fest, insbesondere fehlende Haftpflichtversicherungen und nicht vorhandene Fahrerlaubnisse.
Fahrräder mit elektrischer Tretunterstützung bis maximal 25 km/h und einer Motorleistung von höchstens 250 Watt gelten als Pedelecs und benötigen keine Versicherung oder Fahrerlaubnis. E-Bikes, die ohne Tretunterstützung gefahren werden können, gelten als Kleinkrafträder bzw. Mofas und erfordern eine Haftpflichtversicherung und je nach bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit eine Prüfbescheinigung oder Fahrerlaubnis.
S-Pedelecs mit Tretunterstützung bis 45 km/h und einer Motorleistung bis 4.000 Watt gelten als Kleinkrafträder und benötigen eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie eine Haftpflichtversicherung.
In den vergangenen Wochen und Monaten stellte die Polizei vermehrt fest, dass im Stadtgebiet genutzte E-Bikes keine erforderliche Versicherung aufwiesen und die Fahrerinnen und Fahrer nicht im Besitz der notwendigen Fahrerlaubnis waren. Aus diesem Grund wurden am Donnerstag, 27.02.2025, in Zusammenarbeit mit dem Zoll gezielte Kontrollen durchgeführt. Neben allen Privatnutzenden lag der Fokus auch auf Fahrerinnen und Fahrern von Lieferdiensten, die E-Bikes für ihre Auslieferungen nutzen. Rund um die Verkehrsknotenpunkte Aegidientorplatz, Königsworther Platz und Hamburger Allee Ecke Celler Straße kontrollierten die Einsatzkräfte insgesamt 28 Fahrzeuge und deren Fahrende.
Dabei stellten sie in zehn Fällen fest, dass die erforderliche Haftpflichtversicherung fehlte. In neun Fällen besaßen die Fahrzeugführenden nicht die notwendige Fahrerlaubnis. Bei den insgesamt 19 Personen, die durch den Zoll kontrolliert wurden, besteht in 12 Fällen weiterer Prüfbedarf - unter anderem aufgrund möglicher Verstöße gegen die Sofortmeldepflicht des Arbeitgebers oder fehlender ausländerrechtlicher Genehmigungen.
Die Kontrolle diente aber nicht nur der Verfolgung der genannten Verstöße, sondern auch der Aufklärung über die Rechtslage beim Nutzen eines E-Bikes. Besteht darüber Klarheit und die Bestimmungen werden eingehalten, steigert dies die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden.
Kleinkrafträder und Mofas die nicht typgenehmigt sind, obwohl dies im Sinne der Sicherheit des Straßenverkehrs erforderlich ist, dürfen der Verordnung (EU) 168/2013 nach nicht auf dem europäischen Binnenmarkt verkauft werden. In Deutschland kann bei einem Verstoß dagegen ein Bußgeldverfahren gegen die Hersteller und Händler dieser nicht typgenehmigten Fahrzeuge geführt werden. Trotzdem sind diese Fahrzeuge im Internet erhältlich.
Die bei der Kontrolle beteiligten Behörden weisen darauf hin, dass die Nutzung eines nicht versicherten oder nicht typgenehmigten E-Bikes erhebliche rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Fahrerinnen und Fahrer sollten sich daher vor dem Kauf und der Inbetriebnahme eines E-Bikes über die geltenden gesetzlichen Bestimmungen informieren, um Bußgelder oder strafrechtliche Verfolgung zu vermeiden. /ms
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