POL-CUX: Polizei: Auch private Brennholztransporte müssen gesichert werden
Cuxhaven / Wesermarsch (ots)
Polizei: Auch private Brennholztransporte müssen gesichert werden
Cuxhaven. Ein 43-jähriger Cuxhavener führte Montagnachmittag einen Ackerschlepper mit Anhänger im öffentlichen Verkehrsraum, wobei seine Ladung, bei der es sich um kleingesägte Baumstämme gehandelt hat, teilweise überhaupt nicht gesichert gewesen ist. Gegen 17 Uhr wurde der Fahrer von Polizeibeamten auf der Hauptstraße in Altenwalde angehalten und kontrolliert. Ungenügende Ladung stellt ein Risiko für die Verkehrssicherheit dar. Gegen den Mann wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet.
Brennholztranporte sind in dieser Jahreszeit bekanntlich häufiger im Straßenbild vorhanden, da die herannahende Winterzeit mit den sinkenden Temperaturen und der früh hereinbrechenden Dunkelheit vielerorts den Wunsch nach einem behaglichen Kaminfeuer nährt. Dabei sind private- von land- und forstwirtschaftlichen Transporten zu unterscheiden.
Bei ersteren sind zumeist Laien am Werk und die Gefahren, die sich durch ungeübte Fahrten mit beladenen Anhängern ergeben, sind neben einer Überladung oftmals auch damit einhergehendes Verdecken der Beleuchtungseinrichtung. Die wohl größte Gefahr stellt jedoch das sich zum Teil stark veränderte Fahrverhalten von Gespannen dar. Die Verlängerung von Bremswegen und anderes Verhalten des Zugfahrzeugs bei Abbiegevorgängen sind besonders gefahrenträchtig, zumal bei Kollisionen deutlich stärkere Kräfte wirken.
Ob Land- und Forstwirtschaft oder Privattransport, in jedem Fall ist aber eine korrekte Sicherung der Ladung oberstes Gebot. Mit entsprechenden Netzen oder Spanngurten muss die Ladung so gesichert werden, dass ein Herabfallen von der Ladefläche selbst bei einem Notfallmanöver bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit ausgeschlossen ist. Herabstürzende Ladung wirkt wie ein Geschoss, das durchaus Windschutzscheiben durchdringen und lebensgefährliche Situationen hervorrufen kann.
Nachfolgender Verkehr kann durch Ladungsteile auf der Fahrbahn gefährdet werden, da die Holzteile, vor allem in der Dunkelheit, schwer erkennbar sind. Dann eingeleitete Brems- und Ausweichmanöver enden nicht selten im Straßengraben oder am Straßenbaum. Diese Art von Unfallgeschehen kann schwerste bis hin zu tödlichen Verletzungsmustern hervorrufen.
Land- und Forstwirtschaftliche Gespanne sind zum Beladen oft im unwegsamen Gelände unterwegs. Hierbei verstopfen die Reifenprofile durch den vom Regen aufgeweichten Boden schnell und geben diese Bestandteile erst beim Erreichen der befestigten Fahrbahn wieder ab. Hier wird durch Verunreinigung der Fahrbahn in Verbindung mit Niederschlag ein gefährlicher Schmierfilm auf der Fahrbahn erzeugt. Bremsmanöver oder Kurvenfahrten werden dann schnell zur ungewollten Rutschpartie.
Zudem werden durch hochwirbelnden Schmutz oft die hinteren Beleuchtungs- und Reflektoreinrichtungen der Anhänger verdreckt, so dass die Gefährte nur spät erkannt werden, und das Aufleuchten der Blinker oft übersehen wird.
Zur Regelmäßigen Reinigung der Beleuchtungseinrichtungen und stark verschmutzter Fahrbahnabschnitte sind die Fahrer solcher Gespanne durch die StVO verpflichtet. Verstöße gegen Ladungsvorschriften (§ 22 StVO, 34 StVZO) werden mit Bußgeldern (teilweise über 100 Euro) und mit bis zu drei Punkten im Zentralregister in Flensburg belegt. Unfälle mit Personenschaden durch Verunreinigungen auf der Fahrbahn werden als Straftat verfolgt (§§ 32 StVO, 230 STGB).
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