POL-CUX: Medieninformation der Polizeiinspektion Cuxhaven vom 04.02.2018
Cuxhaven (ots)
Bereich Geestland Verkehrsunfall Gemarkung Wurster Nordseeküste. In den frühen Morgenstunden des 04.02.2018, gegen 04:40 Uhr , befuhr ein 36-Jähriger Geestländer mit seinem Pkw BMW die Kreisstrasse 68, Gemarkung der Wurster Nordseeküste, aus Spieka kommend in Richtung Dorum. Infolge eines Sekundenschlafes kam er mit seinem Pkw nach links von der Fahrbahn ab und kollidierte dort mit einem Straßenbaum. Dem unverletzten Fahrzeugführer wurde die Einleitung eines Strafverfahrens bekannt gegeben. Der Führerschein wurde beschlagnahmt und die Weiterfahrt untersagt. Am Pkw sowie am Baum entstand Sachschaden. Verkehrsunfall Gemarkung Neuenwalde. Ebenfalls in den frühen Morgenstunden des 04.02.2018, gg. 05:30 Uhr, befuhr ein 32-Jähriger Bremerhavener mit seinem Pkw VW die Bundesautobahn 27 aus Cuxhaven kommend in Richtung Bremerhaven. Hinter der Anschlussstelle Neuenwalde kam er infolge eines Sekundenschlafes nach links von der Fahrbahn ab und prallte dort gegen die Mittelschutzplanke. Während der Unfallaufnahme wurden Auffälligkeiten in Hinblick auf eine mögliche Drogenbeeinflussung festgestellt. Ein Drogenvortest verlief positiv auf THC. Dem Beschuldigten wurde eine Blutprobe entnommen und der Führerschein wurde beschlagnahmt. Am PKW, sowie an der Mittelschutzplanke, entstand Sachschaden. Verschärfend hinzu kommt, dass der Fahrzeugführer eine Schusswaffe griffbereit im Handschuh mit sich führte. Nach bisherigen Ermittlungen handelt es sich bei der täuschend echt aussehenden Schusswaffe, um eine sog. Gotcha-Pistole. Ein entsprechendes Ermittlungsverfahren wurde eingeleitet. Die Waffe wurde sichergestellt. Fahren ohne Fahrerlaubnis Gemarkung Loxstedt. Am 03.02.18, gg. 23:00 Uhr, wurde im Rahmen einer Geschwindigkeitskontrolle auf der Bundesautobahn 27, Gemarkung Loxstedt, Fahrtrichtung Cuxhaven, ein 39-jähriger Mazedonier mit einem Audi Q7 durch Beamte des Polizeikommissariates Geestland, angehalten und kontrolliert. Bei der Überprüfung der Fahrerlaubnis stellte sich heraus, dass der seit mehr als einem Jahr in Deutschland mit festem Wohnsitz in Bremerhaven gemeldete mazedonische Staatsbürger nicht im Besitz einer für Deutschland zulässigen Fahrerlaubnis war. Ein Strafverfahren wurde eingeleitet. Die Weiterfahrt wurde im bis zur Erlangung einer gültigen Fahrerlaubnis untersagt.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Kühne Polizeihauptkommissar Dienstschichtleiter am Sitz der Polizeiinspektion Cuxhaven
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