Polizeiinspektion Delmenhorst / Oldenburg - Land / Wesermarsch
POL-DEL: LK Wesermarsch: Kontrollen auf der B211 und B212 im Zuständigkeitsbereich der Polizei Brake
Delmenhorst (ots)
Eine der Aufgaben der Polizei ist es, die Anzahl von Verkehrsunfällen mit schweren Folgen zu reduzieren und die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Im Zuständigkeitsbereich der Polizei Brake stellen die Bundesstraße 211 und 212 die Hauptverkehrsadern dar, die von unterschiedlichsten Fahrzeugarten befahren werden. Die jährlichen Zahlen der Verkehrsunfallstatistik belegen, dass es hier häufig zu Verkehrsunfällen kommt.
Hauptunfallursachen waren das Fahren mit überhöhter und nicht angepasster Geschwindigkeit, sowie unzulässige und riskante Überholmanöver. Auch die Ablenkung durch die unzulässige Nutzung von beispielsweise Mobiltelefonen während der Fahrt stellte ein Risiko dar. Vor schweren Verletzungen kann zudem der angelegte Sicherheitsgurt schützen.
In der Zeit von Montag, 14. Oktober 2019, bis Sonntag, 20. Oktober 2019, wurde durch zusätzlich eingesetztes Personal der Schwerpunkt auf genau diese Verstöße gelegt. Die Beamtinnen und Beamten der Polizei Brake erhielten dabei Unterstützung aus Nordenham und Delmenhorst.
Innerhalb des Kontrollzeitraumes wurden insgesamt 110 Verstöße festgestellt. Alleine 28 Bußgeldverfahren wurden gegen Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführer eingeleitet, die während der Fahrt ihr Mobiltelefon nutzten. Sie müssen sich auf eine Geldstrafe in Höhe von mindestens 100 Euro und einen Punkt im sogenannten Fahreignungsregister in Flensburg einstellen.
In 52 Fällen wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Spitzenreiter der Woche war ein 65-Jähriger aus Brake, der mit einem VW die Bundesstraße 211 mit 142 km/h bei erlaubten 100 Stundenkilometern befuhr. Auch er wird sich auf ein empfindliches Bußgeld einstellen müssen.
Gleich mehrere Verfahren mussten gegen einen 48-jährigen Bremer eingeleitet werden. Der 48-Jährige befuhr die Bundesstraße 211 mit einem Kleinkraftrad. Bei einer Verkehrskontrolle wurde durch die Beamten festgestellt, dass der 48-jährige nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis war. Bei der Überprüfung der Verkehrstüchtigkeit wurden zudem noch körperliche Auffälligkeiten festgestellt. Ein anschließend durchgeführter Schnelltest zeigte eine mögliche Beeinflussung durch THC und Kokain an. Dem Fahrzeugführer musste eine Blutprobe entnommen werden. Die Weiterfahrt wurde untersagt, die Fahrzeugschlüssel sichergestellt. Da der 48-Jährige ohne Wissen des Halters mit dem Kraftrad unterwegs war, bestand zudem der Verdacht der unbefugten Ingebrauchnahme von Fahrzeugen.
Die Verkehrsunfallzahlen auf den Bundesstraßen waren 2018 im Vergleich zum Jahr 2017 rückläufig. Allerdings zeigten die Ergebnisse der Kontrollen auch, wie notwendig und wichtig solche Kontrollaktionen sind. Um die Unfallzahlen weiter reduzieren zu können und an das richtige Verhalten im Straßenverkehr bei der Bevölkerung zu appellieren, wird die Verkehrsüberwachung auch zukünftig einer der Schwerpunkte der polizeilichen Arbeit sein.
Die eingesetzten Beamtinnen und Beamten freuten sich, dass der Großteil der Verkehrsteilnehmer Verständnis für die Kontrollen zeigte und diese sogar befürworteten.
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