Polizeiinspektion Delmenhorst / Oldenburg - Land / Wesermarsch
POL-DEL: Autobahnpolizei Ahlhorn: Transporter auf der Autobahn 1 im Bereich der Gemeinde Großenkneten kontrolliert +++ Mehrere Strafverfahren eingeleitet
Delmenhorst (ots)
Beamte der Autobahnpolizei Ahlhorn kontrollierten am Montag, 26. Juli 2021, 18:45 Uhr, auf der Autobahn 1, einen Transporter mit niederländischen Ausfuhrkennzeichen, der zuvor auf der Richtungsfahrbahn Bremen unterwegs war.
Bei der Überprüfung des Transporters sowie der drei männlichen Insassen auf dem Parkplatz Engelmannsbäke stellten die Beamten eine Vielzahl von Verstößen fest.
Der Fahrer, ein 24-jähriger Mann mit Wohnsitz in Rumänien, konnte nur seinen Personalausweis aushändigen. Er gab an, seinen Führerschein verloren zu haben.
Bei der Überprüfung seiner Fahrtüchtigkeit führten sie auch einen Drogenvortest durch.
Der Test reagierte positiv und zeigte eine mögliche Beeinflussung durch THC und Kokain an. Der Fahrer räumte im Anschluss ein, am Vortag einen Joint geraucht zu haben. Er musste die Beamten für die Entnahme einer Blutprobe zur Dienststelle begleiten.
Der Fahrzeughalter, ein 36-jähriger Mann aus den Niederlanden, händigte den Beamten die Zulassungsdokumente aus. Obwohl diese auf den ersten Blick gültig schienen, konnten auf den zweiten Blick Fälschungsmerkmale festgestellt werden. Tatsächlich war der Transporter weder zugelassen noch versichert.
Bei der Inaugenscheinnahme des Fahrzeuginnenraums konnten die Beamten im Fußraum des Fahrers versteckt, ein gültiges Kennzeichenpaar sowie eine geringe Menge Marihuana entdecken.
Der dritte Insasse, ein 21-jähriger Mann mit Wohnsitz in Rumänien, gab vor Ort zu, Besitzer der aufgefundenen Drogen zu sein. Die Beamten beschlagnahmten die Drogen sowie die Zulassungsdokumente und die Ausfuhrkennzeichen. Das versteckte Kennzeichenpaar wurde sichergestellt.
Gegen alle Insassen wurden Strafverfahren eingeleitet. Gegen den Fahrer wurde ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie ein Bußgeldverfahren wegen Fahrens unter Drogeneinfluss eingeleitet. Er musste zur Sicherung des Verfahrens eine Sicherheitsleistung hinterlegen.
Gegen den 21-jährigen Mitfahrer wurde ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet. Den 36-jährigen Fahrzeughalter erwartet ein Strafverfahren wegen Urkundenfälschung sowie Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz.
Die Fahrt mit dem nicht zugelassenen Transporter wurde untersagt. Die Ermittlungen zu den aufgefundenen Kennzeichen dauern an.
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Daniela Seeger
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