Polizeiinspektion Delmenhorst / Oldenburg - Land / Wesermarsch
POL-DEL: Autobahnpolizei Ahlhorn: mehrere Verkehrsunfälle +++ Fahren ohne Fahrerlaubnis
Delmenhorst (ots)
Verkehrsunfälle auf der A 1 (Dinklage) und A 28 (Hude) sowie mehrere Wildwechselunfälle auf der B75 (Delmenhorst)
Am Freitag, den 01.12.2023, fuhr auf der A1 gegen 12:30 Uhr ein 31-jähriger Mann aus dem Kreis Tecklenburg mit seinem PKW in Richtung Osnabrück. Es herrschte dichter Verkehr und es kam zu diversen Staubildungen. Im Bereich der Gemeinde Dinklage nahm der Fahrer das dortige Stauende nicht rechtzeitig wahr und fuhr auf das Auto eines 46-Jährigen auf, wobei dessen 26-j. Beifahrer leicht verletzt wurde. Es entstand Sachschaden von geschätzt EUR 4750,-.
Auf der A 28 befuhr gegen 13:50 Uhr ein 67-järiger Fahrer aus Ludwigsfelde den rechten Fahrstreifen in Richtung Oldenburg. Im Bereich der Gemeinde Hude beabsichtigte er auf den linken Fahrstreifen auszuscheren, um zu überholen. Beim Fahrstreifenwechsel übersah er den neben ihm auf der linken Fahrspur befindlichen Kleinwagen eines 30-j. Delmenhorsters. Es kam zur Kollision zwischen den Fahrzeugen. Es entstand Sachschaden von etwa EUR 5000, verletzt wurde niemand.
Auf der B75 kam es zwischen 13 und 21 Uhr zu insgesamt drei Unfällen zwischen verschiedenen Kraftfahrzeugen und Rehwild. Die Rehe querten jeweils plötzlich die Fahrbahn, so dass es zur Kollision kam. Die Unfallstellen befanden sich jeweils zwischen den Anschlussstellen Stickgras und Huchting. Es entstand Sachschaden von insgesamt EUR 4500,-.
Fahrer ohne gültige Fahrerlaubnis auf der A 1 (Gem. Harpstedt) unterwegs Am Freitag, den 01.12.2023, hielten Beamte der Autobahnpolizei Ahlhorn auf der BAB 1 in Richtung Hamburg zum Zwecke einer allgemeinen Verkehrskontrolle einen PKW der Oberklasse aus dem Raum Oldesloe an. Der 39-j. Fahrzeugführer händigte die Fahrzeugpapiere sowie einen kosovarischen Führerschein aus. Bei der Überprüfung wurde festgestellt, dass der Fahrer in der Vergangenheit beantragt hatte, seinen Führschein in eine deutsche Fahrerlaubnis umzuschreiben. Aufgrund wiederholter Verkehrsverstöße sowie für die Umschreibung zusätzlich nachzuweisender, aber nicht bestandener theoretischen sowie auch praktischer Fahrprüfung, wurde ihm seitens der Verkehrsbehörde die Fahrerlaubnis bereits 2022 unanfechtbar versagt. Der Mann war somit nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis. Die Weiterfahrt wurde untersagt und wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis ein Strafverfahren gegen den Mann, sowie gegen die Fahrzeughalterin als Verantwortliche des PKW eingeleitet.
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