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POL-VER: ++ Polizeiinspektion Verden/Osterholz warnt vor Anlagebetrug im Netz ++

Landkreise Verden und Osterholz (ots)

++ Polizeiinspektion Verden/Osterholz warnt vor Anlagebetrug im Netz ++

Online-Betrügereien stellen im Allgemeinen ein verbreitetes Phänomen dar, weshalb die Polizeiinspektion Verden/Osterholz immer wieder vor unterschiedlichen Maschen im Netz warnt. Zuletzt registrierten die Beamten eine Häufung des sogenannten Anlagebetrugs. Die Täterinnen und Täter versuchen dabei, ihre Opfer zu angeblich vielversprechenden Investments im Internet zu bewegen. Später stellt sich dann allerdings oft heraus, dass nur die Täter einen Geldsegen zu erwarten haben.

Viele kennen es: Täglich trudeln unseriöse E-Mails in die Mail-Postfächer. Viele versprechen schnellen Reichtum und weisen auf Internetseiten hin, auf denen prominente Personen oder bekannte Unternehmen Investments bewerben. All diese Geschichten sind frei erfunden - die verwendeten Bilder verwenden die Täter missbräuchlich und gegen den Willen der abgebildeten Promis oder Unternehmen. Neben Emails werben die Täter mit Werbebannern auf Internetseiten oder Anzeigen im Internet. Beim Aufrufen der jeweiligen Internetseite, müssen persönliche Daten angegeben werden. Anschließend nehmen die Täter telefonisch Kontakt zu den Geschädigten auf und geben sich dabei als Berater aus. Unter Anleitung sollen sich die Geschädigten Konten bei Kryptobörsen einrichten und Kryptowährungen, wie Bitcoin, kaufen. Diese sollen die Geschädigten dann auf die Wallets - also die digitale Brieftasche zur Verwaltung von Kryptowährungen - überweisen. Nicht selten fordern die Täter dabei eine Kopie eines Ausweisdokumentes.

Unter dem Vorwand, die Geschädigten besser betreuen zu wollen, werden sie aufgefordert, Programme zu installieren - tatsächlich ermöglichen diese den Tätern Fernzugriff auf den Computer. Mitunter spielen die Täter dabei Dateien auf die Computer der Geschädigten auf, die angebliche Gewinne und aktuelle Kurse anzeigen oder weisen auf entsprechende Fake-Webseiten hin.

Zumeist beginnt es mit einer Zahlung von 250 EUR, welche die Geschädigten eigenhändig überweisen sollen. Maximal erhalten die Geschädigten eine geringe Summe zurück. Dabei handelt es sich keineswegs um eine Gewinnausschüttung - vielmehr soll das Vertrauen der Geschädigten gestärkt werden. Unter verschiedenen Legenden folgende weitere Zahlungsaufforderungen.

Das Versprechen, dass der angebliche Finanzdienstleister hohe Gewinne erwirtschaftet, wird spätestens dann als Lüge entlarvt, wenn der angebliche Broker die Auszahlung verweigert. Die finanziellen Mittel waren nie für Investitionen gedacht! Namen und Unternehmen sind frei erfunden! Durch diese Betrugsmasche landet das Geld lediglich über Umwege bei den Tätern.

In jedem Fall sollten Geschädigte Anzeige bei der Polizei erstatten und keine weiteren Überweisungen tätigen. Weiterhin ist es sinnvoll, die Familie oder sonst nahestehende Personen zu informieren. Sollte man am Telefon mit den Tätern sprechen, sollte man sich auf keinen Fall unter Druck setzen lassen, sondern im Zweifel einfach auflegen. Ein gesundes Misstrauen ist kein Zeichen der Unhöflichkeit! Sollte den Tätern das persönliche Ausweisdokument bereitgestellt worden sein, sollte ein neues Dokument beantragt werden. Programme, die den Tätern einen Fernzugriff ermöglichen, sollten sofort deinstalliert werden. Auch nach Deinstallation kann die Polizei noch Spuren zu den Fernzugriffen sichern.

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Verden / Osterholz
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Henryk Niebuhr
Telefon: 04231/806-104
www.polizei-verden-osterholz.de
www.twitter.com/Polizei_VER_OHZ
www.instagram.com/polizei.verden.osterholz
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