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BKA: Jahresbericht der Zentralstelle für (Geldwäsche-)Verdachtsanzeigen (FIU Deutschland) 2006 - Verdachtsanzeigen wichtige Grundlage zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung

Wiesbaden (ots)

Das Bundeskriminalamt (BKA) veröffentlicht heute
den Jahresbericht der FIU (Financial In-telligence Unit) Deutschland.
Demnach wurden im vergangenen Jahr insgesamt 10.051 Verdachtsanzeigen
nach dem Geldwäschegesetz (GwG) erstattet. Dies bedeutet einen 
Anstieg um 1.810 Verdachtsanzeigen (22%) gegenüber 2005 und damit das
höchste Anzeigenaufkommen seit dem In-Kraft-Treten des GwG im Jahr 
1993.
Wie im Jahr 2005 dominierte im Berichtszeitraum das Phänomen 
"Phishing und Finanzagenten" mit 1.913 Anzeigen - 1.567 Meldungen 
mehr als im Vorjahr. Bei "Finanzagenten" handelt es sich um Personen,
die über das Internet dazu angeworben werden, ihr Privatkonto für 
Transaktionen (Annahme und Weiterleitung von Geldern auf Anweisung 
Dritter) zur Verfügung zu stellen. Hierfür wird ihnen in der Regel 
eine Provision von 5 bis 12 Prozent des transferierten Geldes 
versprochen. Die FIU hat im Rahmen ihrer intensivierten Auswertung 
von Rückmeldungen der Staatsanwaltschaften zu Verdachtsanzeigen 
festgestellt, dass "Finanzagenten" von deutschen 
Strafverfolgungsbehörden zunehmend wegen Geldwäsche und zum Teil 
wegen Verstoßes gegen das Kreditwesengesetz (unerlaubtes Betreiben 
von Finanzdienstleistungen) belangt werden.
Dies erfolgt insbesondere vor dem Hintergrund, dass das Phänomen 
"Phishing" in Verbindung mit der Inanspruchnahme von "Finanzagenten" 
mittlerweile hinreichend aus der Presseberichterstattung (zum 
Beispiel durch Pressemitteilungen des BKA vom 17.08.2005, 03.04.2006,
18.05.2006, 09.06.2006 sowie vom 20.10.2006) bekannt ist. Deshalb 
warnt die FIU erneut eindringlich davor, sich als "Finanzagenten" 
missbrauchen zu lassen.
Im Jahr 2006 wurden 59 Anzeigen mit dem Verdachtsgrund 
Terrorismusfinanzierung erstattet. Auch wenn für das Berichtsjahr 
2006 ein Rückgang zu verzeichnen ist, beinhalten die aus den 
Verdachtsanzeigen gewonnen Erkenntnisse wertvolle Ansatzpunkte bei 
der Bekämpfung des internationalen Terrorismus.
Der Nachrichtenaustausch mit ausländischen FIU ist gemäß § 5 Abs. 
2 GwG eine gesetzlich normierte Aufgabe der FIU Deutschland. Im Jahr 
2006 wurde in insgesamt 718 Fällen Schriftverkehr mit dem Ausland 
geführt. Das entspricht einer Steigerung zum Vorjahr um 61 Fälle 
(rund 9 %. In den Informationsaustausch waren 62 verschiedene Staaten
involviert. Das spiegelt die uneingeschränkte Integration der FIU 
Deutschland in den weltweiten FIU-Informationsverbund wider. Der 
Schwerpunkt der Kontakte lag auch im Jahr 2006 in der Zusammenarbeit 
mit den FIU in den europäischen Finanzzentren und einzelnen 
osteuropäischen Staaten bzw. den FIU in den Nachbarstaaten 
Deutschlands.
Die erfolgreiche Arbeit der FIU Deutschland als nationale 
Zentralstelle hat sich auch im Jahr 2006 in einer beträchtlichen 
Anzahl von Fällen gezeigt, in denen bestehende Ermittlungsverfahren 
in den Bundesländern mit wertvollen Informationen angereichert bzw. 
neue Verfahren durch entsprechende Informationen von ausländischen 
FIU initiiert werden konnten.
Sowohl durch Anfragen an ausländische FIU als auch bei 
Auskunftsersuchen von diesen konnten sehr schnell z.B. 
Sicherungsmaßnahmen von Vermögenswerten eingeleitet oder 
Ermittlungskomplexe aus den Bereichen der Allgemeinen und der 
Organisierten (Wirtschafts-)Kriminalität zusammengeführt werden.
Bei den Verpflichteten des Geldwäschegesetzes stößt die gesetzlich
normierte Zusammenarbeit mit der FIU zunehmend auf Akzeptanz. Diese 
Bewertung ergibt sich unter anderem aus den im Jahr 2006 gestiegenen 
direkten Kontaktaufnahmen und den an die FIU herangetragenen Fragen 
und Wünsche.
Die Rückkopplung von Methoden und Typologien der Geldwäsche an die
Verpflichteten des GwG erfolgte durch anlassbezogene Fachgespräche, 
durch Vorträge bei Seminaren und Tagungen der Verpflichteten, im 
jährlich durch die FIU durchgeführten Banken- und Kammernarbeitskreis
sowie im Rahmen des FIU-"Newsletters".
Neben der Fortführung der laufenden Projekte, Initiativen, 
Auswertungen und Ermittlungsverfahren sind für die FIU im Jahr 2007 
vor allem die fachliche Begleitung der anstehenden 
Gesetzesnovellierungen zur Umsetzung der 3. EU-Geldwäscherichtlinie 
sowie die Entwicklung einer elektronischen Verdachtsanzeige (eVA) 
weitere Tätigkeitsschwerpunkte.
Der vollständige Jahresbericht der FIU Deutschland kann auf der 
Homepage des BKA unter www.bka.de abgerufen werden.

Rückfragen bitte an:

Bundeskriminalamt
Pressestelle

Telefon: 0611-551 3083
Fax: 0611-551 2323
www.bka.de

Original-Content von: Bundeskriminalamt, übermittelt durch news aktuell

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