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BKA: Bundeskriminalamt erläutert Formen des Datenaustausches mit der Deutschen Telekom AG

Wiesbaden (ots)

Angesichts öffentlich formulierter Fragen teilt
das Bundeskriminalamt (BKA) in Ergänzung zur Pressemitteilung vom 
02.04.2009 zur Klarstellung mit:
1.	Die Rasterfahndungsmaßnahmen im Nachgang der Terroranschläge 
vom 11.September 2001 wurden auf der Grundlage der jeweiligen 
landesgesetzlichen Regelungen in den Ländern durchgeführt. Das BKA 
war seinerzeit lediglich beauftragt, in seiner Funktion als 
Zentralstelle der Polizeien des Bundes und der Länder (§ 2 BKAG) 
unterstützend tätig zu werden. Das BKA selbst hat keine 
Rasterfahndung durchgeführt.
2.	Das BKA hat bei seiner im Jahre 2001 aus Gründen der 
Gefahrenabwehr an die Deutsche Telekom AG gerichtete Anfrage folgende
Kriterien zugrunde gelegt: Männliches Geschlecht, Alter 18-40 Jahre. 
Zu berücksichtigen waren Datenbestände ab dem 01.10.1996.
3.	In Anbetracht des Umstandes, dass die Daten bereits im Jahre 2003 
gelöscht wurden, liegen beim BKA keine Informationen mehr zum Umfang 
der damals von der Deutschen
Telekom AG mitgeteilten Daten vor.
4.	Eine Benachrichtigung der Betroffenen ist nicht erfolgt, da es 
seinerzeit keinen Datenabgleich gegeben hat. Im Übrigen hätte die 
Pflicht zur Benachrichtigung nach Bundesdatenschutzgesetz beim 
betroffenen Unternehmen gelegen.
5.	Unabhängig von diesem Fall der Gefahrenabwehr ist es in 
Ermittlungsverfahren, also in Fällen der Strafverfolgung, ein 
geläufiges Vorgehen, dass das BKA auf Grundlage der §§ 112, 113 TKG 
Telekommunikationsanbieter und andere Provider um Übermittlung von 
Anschlussinhaberdaten von Verdächtigen, auch Terrorverdächtigen, 
ersucht. Hierbei handelt es sich regelmäßig um konkrete 
Einzelauskünfte.
6.	Zudem hat das BKA im Jahre 2008 vor dem Hintergrund entwendeter
Kundendaten der Deutschen Telekom AG und einer sich aus diesem 
Umstand ergebenden möglichen Gefährdung von Mitgliedern der 
Verfassungsorgane des Bundes, deren Schutz dem BKA obliegt, zusammen 
mit der Deutschen Telekom AG eine Überprüfung vorgenommen. Ziel der 
Überprüfung war die Feststellung, ob die Daten dieser Schutzpersonen 
ebenfalls abhanden gekommen waren. Die Recherche wurde seinerzeit in 
den Räumen der Deutschen Telekom AG in Bonn durchgeführt. Alle damals
betroffenen Schutzpersonen wurden über die Abfragemodalitäten 
informiert. Zusätzlich wurden die Sicherheitsbeauftragten der 
Fraktionen über das Vorgehen unterrichtet.

Rückfragen bitte an:

Bundeskriminalamt
Pressestelle

Telefon: 0611-551 3083
Fax: 0611-551 2323
www.bka.de

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