BKA: Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern - BKA fahndet mit Videoaufnahmen öffentlich nach einem Tatverdächtigen
Wiesbaden (ots)
Das Bundeskriminalamt (BKA) fahndet im Auftrag der Staatsanwaltschaft Gießen nach einem unbekannten, zum Tatzeitpunkt circa 50 - 60 jährigen Mann, der des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern, der Herstellung von kinderpornografischen Schriften sowie deren Besitz und Verbreitung verdächtig ist.
Dem BKA liegt ein Video vor, das zwei Jungen im Alter von circa 11 bis 15 Jahren an einem FKK - Strand bei der Durchführung von sexuellen Handlungen, die vom Täter angewiesen und aufgenommen wurden, zeigt.
Das Video, das dem BKA seit Ende 2008 bekannt ist, wurde mit hoher Wahrscheinlichkeit am 26.05.1993 aufgenommen. Demnach wären die damaligen Opfer heute circa 27 bis 31 Jahre alt - der Täter wäre circa 65 - 75 Jahre alt. Einer der Jungen wird im Video Sebastian genannt. Es ist nicht auszuschließen, dass der Täter weitere Kinder fortgesetzt missbraucht.
Nachdem alle bisherigen Fahndungsmaßnahmen nicht zur Identifizierung eines Tatverdächtigen geführt haben, wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft Gießen der Beschluss für eine Öffentlichkeitsfahndung erlassen. Die Staatsanwaltschaft Gießen und das BKA erwarten mit Hilfe der Öffentlichkeit, den bisher unbekannten Tatverdächtigen identifizieren sowie möglicherweise fortgesetzte Missbrauchstaten aufklären und gegebenenfalls beenden zu können.
Täterbeschreibung zum Zeitpunkt der Videoaufnahme, wahrscheinlich am 26.05.1993: Alter: ca. 50 - 60 Jahre (heute: ca. 65 - 75 Jahre) Haare: dunkelblond, Geheimratsecken, Seitenscheitel links Gesicht: oval - längliche Gesichtsform, Knollennase Besonderheit: Verletzung / Narbe unter rechtem Auge
Weitere Informationen, insbesondere Bilder und ein Video vom Täter sowie seine Stimme finden Sie downloadfähig auf der Webseite des BKA (www.bka.de).
Das Bundeskriminalamt fragt: Wer kann Angaben zum Täter und seinem derzeitigen Aufenthaltsort machen? Wer wurde Opfer des Täters? Wer kann sonstige sachdienliche Hinweise geben?
Hinweise können auf Wunsch auch vertraulich behandelt werden.
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