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BKA: Bundeskriminalamt reagiert auf Kritik und hebt Einstufung der Technischen Richtlinie zum Entwurf des Zugangserschwerungsgesetzes als Verschlusssache auf

Wiesbaden (ots)

Als Reaktion auf die teilweise geäußerte Kritik
hebt das Bundeskriminalamt (BKA) die Einstufung der Technischen 
Richtlinie zum Entwurf des Gesetzes zur Erschwerung des Zugangs zu 
kinderpornografischen Inhalten in Kommunikationsnetzen, kurz 
Zugangserschwerungsgesetz, als Verschlusssache auf und bindet die 
Verbände enger in die Abstimmung der Richtlinie ein.
Mit Veröffentlichung im Amtsblatt der Bundesnetzagentur vom 23. 
September 2009 hatte das BKA die künftig durch das 
Zugangserschwerungsgesetz verpflichteten Dienstanbieter für den 02. 
Oktober 2009 eingeladen, um ihnen die technische Richtlinie zum 
Entwurf des Zugangserschwerungsgesetzes zu übergeben und ihnen damit 
die Möglichkeit einzuräumen, sie im weiteren Verfahren zu 
kommentieren. Die Verbände wurden angesichts der Einstufung der 
technischen Richtlinie als Verschlusssache lediglich über das 
Verfahren informiert.
Dieses Vorgehen wurde insbesondere von einzelnen 
Verbandsvertretern öffentlich kritisiert. Neben der Kritik an der 
Begrenzung des Teilnehmerkreises der anberaumten Veranstaltung wurde 
insbesondere die Einstufung der technischen Richtlinie als 
Verschlusssache bemängelt.
BKA-Präsident Jörg Ziercke: "Es war nie unsere Absicht, die 
Verbände aus dem Verfahren der Entwicklung der technischen Richtlinie
zum Entwurf des Zugangserschwerungsgesetzes auszugrenzen. Das von uns
gewählte Verfahren sollte Sorge dafür tragen, dass Details zur 
technischen Umsetzung lediglich einem begrenzten Personenkreis 
zugänglich gemacht und somit mögliche Manipulationen des Verfahrens 
von außen minimiert werden. Ich greife den von den Verbänden 
geäußerten Wunsch der engeren Einbindung in das Abstimmungsverfahren 
jedoch gerne auf und werde zudem die Einstufung der technischen 
Richtlinie als Verschlusssache aufheben. Mit der Aufhebung der 
Verschlusssacheneinstufung und der Erweiterung des in den 
Abstimmungsprozess eingebundenen Personenkreises wächst jedoch die 
Verantwortung aller Beteiligten, sorgsam und pflichtbewusst mit den 
ihnen zur Verfügung gestellten Informationen umzugehen."
Das für den 02. Oktober 2009 geplante Treffen mit den 
Dienstanbietern wurde abgesagt.

Rückfragen bitte an:

Bundeskriminalamt
Pressestelle

Telefon: 0611-551 3083
Fax: 0611-551 2323
www.bka.de

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