BKA: Auslieferung eines dringend Tatverdächtigen im Ermittlungsverf. wg. der Bildung einer krim. Vereinigung, der gewerbs- u. bandenmäßigen Geldwäsche u. Verstößen gg. das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz
Wiesbaden (ots)
Gemeinsame Pressemitteilung der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main und des Bundeskriminalamts
In einem Ermittlungsverfahren der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main - Eingreifreserve - und des Bundeskriminalamts - Abteilung Schwere und Organisierte Kriminalität (SO) - wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung, der gewerbs- und bandenmäßigen Geldwäsche und Verstößen gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz wurde am 20.05.2022 ein dringend Tatverdächtiger auf Ersuchen der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main nach Deutschland ausgeliefert.
Bei dem Tatverdächtigen handelt sich um einen 45-jährigen, niederländischen Staatsangehörigen, der aufgrund der internationalen Fahndung des BKA am 15.01.2022 in Sarajevo (Bosnien-Herzegowina) festgenommen wurde.
Der Beschuldigte steht im Verdacht, Führungsmitglied einer kriminellen Organisation zu sein, die sich darauf spezialisiert hat, Erlöse aus Drogengeschäften internationaler Kartelle grenzüberschreitend zu transferieren, um deren Herkunft zu verschleiern und Zahlungsströme im internationalen Drogengeschäft aufzubauen. In seiner Funktion als mutmaßliches Führungsmitglied der Organisation soll der Beschuldigte im Zeitraum zwischen Oktober 2017 bis Oktober 2020 grenzüberschreitende Transfers von Geldern aus Straftaten in Höhe von über 16 Millionen Euro veranlasst haben. Zu diesem Zweck soll er weitere Angehörige der kriminellen Organisation damit beauftragt haben, erhebliche Summen von Bargeld in Schmuggelfahrzeugen mit entsprechenden Verstecken oder als Geldkurier per Flugzeug zu transportieren. Ein Teil der Transfers soll auch durch die Überweisung auf Konten von Mittelsmännern abgewickelt worden sein. Der Beschuldigte wurde in Sarajevo an Beamte des Bundeskriminalamtes überstellt und am 20.05.2022 nach Frankfurt am Main gebracht. Er wurde dem zuständigen Haftrichter des Amtsgerichts Frankfurt am Main vorgeführt, der auf Antrag der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main am 21.05.2022 die Untersuchungshaft angeordnet hat.
Presseauskünfte erteilt die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main.
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