BKA: Transparenzbericht 2024 zur Bekämpfung terroristischer Online-Inhalte veröffentlicht
Wiesbaden (ots)
Die Bundesnetzagentur hat heute ihren Transparenz- und Monitoringbericht zur Bekämpfung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte in Deutschland für das Jahr 2024 veröffentlicht. Auf der Website des Bundeskriminalamts ist zudem dessen Transparenzbericht zur Anwendung der TCO-Verordnung abrufbar.
Entfernungsanordnungen
Durch das Bundeskriminalamt wurde im Jahr 2024 in 482 Fällen die Entfernung terroristischer Online-Inhalte durch Hostingdiensteanbieter angeordnet. Dies stellt einen bedeutenden Anstieg in der Nutzung des Instruments der Entfernungsanordnung gegenüber dem Jahr 2023 (249 Entfernungsanordnungen) dar.
In insgesamt elf Fällen wurden Entfernungsanordnungen von ausländischen Behörden an deutsche Hostingdiensteanbieter übermittelt. Dies waren neun Entfernungsanordnungen mehr als im Vorjahr. Der Anstieg ist darauf zurückzuführen, dass im letzten Jahr weitere europäische Behörden bei der Umsetzung der europäischen Terrorist-Content-Online-Verordnung (TCO-VO) aktiv geworden sind. Sie verstärken die Suche nach terroristischen Online-Inhalten. Die weitaus größere Zahl an Entfernungsanordnungen betraf Hostingdienste im Ausland.
Kommt ein Hostingdiensteanbieter der Anordnung zur Entfernung terroristischer Online-Inhalte nicht oder nicht in der gesetzlichen Frist nach, kann die Bundesnetzagentur ein Bußgeldverfahren eröffnen. Dies war im vergangenen Jahr in keinem Fall erforderlich.
Spezifische Maßnahmen
Sind Unternehmen terroristischen Online-Inhalten ausgesetzt, sind sie verpflichtet Maßnahmen zu ergreifen, um die Verbreitung dieser Inhalte effektiv einzudämmen. Die Bundesnetzagentur prüft, ob die ergriffenen Maßnahmen wirksam und geeignet sind. Im Jahr 2024 konnten aufgrund der ergriffenen Maßnahmen insgesamt 16.771 Inhalte von deutschen Hostingdiensten entfernt werden. Innerhalb desselben Zeitraums gingen 141 Beschwerden von Nutzerinnen und Nutzern gegen die Entfernung ihrer Inhalte ein. In insgesamt 20 Fällen wurden die Inhalte wiederhergestellt.
Hintergrund
Die Verordnung zur Bekämpfung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte (TCO-VO) soll einen Beitrag zur öffentlichen Sicherheit in der Europäischen Union leisten und verhindern, dass Hostingdienste für terroristische Zwecke missbraucht werden.
Die Berichte sind auf der Webseite der Bundesnetzagentur unter https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/Digitalisierung/Internet/TerrorOnlIn/start.html sowie auf der Webseite des Bundeskriminalamtes unter https://www.bka.de/DE/UnsereAufgaben/Deliktsbereiche/PMK/TCO-VO/TCO-VO_node.html veröffentlicht.
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