BKA: Kriminaltechnisches Gutachten von 1980 begründet keine Zweifel an der Echtheit der Anne Frank-Tagebücher
Wiesbaden (ots)
Am 24. Juni 2006 wurde in Pretzien/Sachsen-Anhalt von drei Tatverdächtigen unter anderem ein Exemplar des Buches "Das Tagebuch der Anne Frank" öffentlich verbrannt. Die Ermittlungen führt die Staatsanwaltschaft Magdeburg. In diesem Zusammenhang ist auf ein vom Kriminaltechnischen Institut des Bundeskriminalamtes (BKA) im Jahr 1980 für das Landgericht Hamburg (LG HH) erstattetes Gutachten hingewiesen worden, das angeblich - vom BKA unwidersprochen - Zweifel an der Echtheit der Tagebücher Anne Franks stütze. Aus diesem Anlass weicht das BKA ausnahmsweise von der Regel ab, Sachverständigengutachten seines Kriminaltechnischen Instituts grundsätzlich nicht öffentlich, sondern nur gegenüber dem jeweiligen Auftraggeber (in der Regel Gerichte und Staatsanwaltschaften) inhaltlich darzulegen und zu kommentieren.
Zu Zweck und Inhalt des Gutachtens von 1980 stellt das BKA Folgendes klar: 1. Das Gutachten befasste sich dem Auftrag des LG HH entsprechend nur mit der Frage, ob das zur Aufzeichnung der Tagebücher verwendete Schreibmaterial - Schreibpapier und Schreibmittel - in den Jahren des 2. Weltkriegs gebräuchlich war. Dies wird im Gutachten zweifelsfrei als gegeben bestätigt. 2. Auf den Originalen der Tagebuchblätter vorgefundene Zusatzaufschriften, sog. Korrekturschriften, wurden dagegen dem Gutachten zufolge mit einer Kugelschreiberpaste aufgebracht, die erst ab 1951 gebräuchlich war. Offenbar handelt es sich dabei um nachträglich vorgenommene redaktionelle Anmerkungen bzw. Korrekturen eines weiteren Bearbeiters.
Fazit: Im Gutachten des BKA von 1980 wird festgestellt, dass Papier und Schreibmittel, die für den eigentlichen Text der Tagebücher Verwendung fanden, im relevanten Zeitraum verfügbar und handelsüblich waren. Darüber hinausgehende Feststellungen, insbesondere solche zur Autorenschaft der Tagebücher, wurden in diesem Gutachten nicht getroffen. Das BKA betont: Das Gutachten des Kriminaltechnischen Instituts von 1980 kann nicht dafür in Anspruch genommen werden, die Authentizität der Tagebücher der Anne Frank in Zweifel zu ziehen. Das BKA distanziert sich entschieden von allen in eine solche Richtung zielenden Spekulationen.
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