Alle Meldungen
Folgen
Keine Meldung von Bundeskriminalamt mehr verpassen.

Bundeskriminalamt

BKA: Kriminaltechnisches Gutachten von 1980 begründet keine Zweifel an der Echtheit der Anne Frank-Tagebücher

Wiesbaden (ots)

Am 24. Juni 2006 wurde in
Pretzien/Sachsen-Anhalt von drei Tatverdächtigen unter anderem ein 
Exemplar des Buches "Das Tagebuch der Anne Frank" öffentlich 
verbrannt. Die Ermittlungen führt die Staatsanwaltschaft Magdeburg.
In diesem Zusammenhang ist auf ein vom Kriminaltechnischen Institut 
des Bundeskriminalamtes (BKA) im Jahr 1980 für das Landgericht 
Hamburg (LG HH) erstattetes Gutachten hingewiesen worden, das 
angeblich - vom BKA unwidersprochen - Zweifel an der Echtheit der 
Tagebücher Anne Franks stütze.
Aus diesem Anlass weicht das BKA ausnahmsweise von der Regel ab, 
Sachverständigengutachten seines Kriminaltechnischen Instituts 
grundsätzlich nicht öffentlich, sondern nur gegenüber dem jeweiligen 
Auftraggeber (in der Regel Gerichte und Staatsanwaltschaften) 
inhaltlich darzulegen und zu kommentieren.
Zu Zweck und Inhalt des Gutachtens von 1980 stellt das BKA 
Folgendes klar:
1. Das Gutachten befasste sich dem Auftrag des LG HH entsprechend nur
mit der Frage, ob das zur Aufzeichnung der Tagebücher verwendete 
Schreibmaterial - Schreibpapier und Schreibmittel - in den Jahren des
2. Weltkriegs gebräuchlich war. Dies wird im Gutachten zweifelsfrei 
als gegeben bestätigt.
2. Auf den Originalen der Tagebuchblätter vorgefundene 
Zusatzaufschriften, sog. Korrekturschriften, wurden dagegen dem 
Gutachten zufolge mit einer Kugelschreiberpaste aufgebracht, die erst
ab 1951 gebräuchlich war. Offenbar handelt es sich dabei um 
nachträglich vorgenommene redaktionelle Anmerkungen bzw. Korrekturen 
eines weiteren Bearbeiters.
Fazit:
Im Gutachten des BKA von 1980 wird festgestellt, dass Papier und 
Schreibmittel, die für den eigentlichen Text der Tagebücher 
Verwendung fanden, im relevanten Zeitraum verfügbar und handelsüblich
waren.
Darüber hinausgehende Feststellungen, insbesondere solche zur 
Autorenschaft der Tagebücher, wurden in diesem Gutachten nicht 
getroffen.
Das BKA betont: Das Gutachten des Kriminaltechnischen Instituts von 
1980 kann nicht dafür in Anspruch genommen werden, die Authentizität 
der Tagebücher der Anne Frank in Zweifel zu ziehen. Das BKA 
distanziert sich entschieden von allen in eine solche Richtung 
zielenden Spekulationen.

Rückfragen bitte an:

Bundeskriminalamt
Pressestelle

Telefon: 0611-551 3083
Fax: 0611-551 2323
www.bka.de

Original-Content von: Bundeskriminalamt, übermittelt durch news aktuell

Weitere Meldungen: Bundeskriminalamt
Weitere Meldungen: Bundeskriminalamt