Polizeiinspektion Cloppenburg/Vechta
POL-CLP: Einzelmeldung für den Bereich Cloppenburg
Cloppenburg/Vechta (ots)
Essen (Oldenburg)- Landkreis Cloppenburg und Polizei überprüften Glaubenseinrichtung auf die Einhaltung der Corona-Regelungen
Am vergangenen Freitag, 26. Februar 2021, gegen 14.00 Uhr, überprüfte der Landkreis Cloppenburg zusammen mit der Polizeiinspektion Cloppenburg/Vechta eine Glaubenseinrichtung im Bereich Essen (Oldenburg) auf die Einhaltung der geltenden Corona-Regelungen. Hintergrund der Überprüfung war, dass dem Landkreis Cloppenburg bisher kein Hygienekonzept seitens der Glaubensgemeinschaft vorgelegt wurde. Dies wurde mit der 13. Allgemeinverfügung des Landkreises Cloppenburg angeordnet. In diesem Zusammenhang lagen Hinweise vor, dass in der Glaubenseinrichtung die Corona-Regeln nicht befolgt werden könnten.
Die Überprüfung wurde nach Beendigung der Religionsausübung durchführt. In den Räumlichkeiten der Glaubenseinrichtung konnten bis zu 40 Personen aus verschiedenen Gemeinden festgestellt werden. Die Abstände konnten aufgrund der räumlichen Gegebenheiten kaum eingehalten werden. Die maximale Besucheranzahl, die sich nach der 13. Allgemeinverfügung aufgrund der räumlichen Kapazitäten ergibt, wurde in diesem Fall deutlich überschritten. Die Allgemeinverfügung sieht vor, dass im Rahmen der Religionsausübung für jede Person durchschnittlich fünf Quadratmeter Fläche zur Verfügung stehen muss. Diese Fläche stand den vor Ort anwesenden Besucherinnen und Besuchern nicht zur Verfügung. Ferner konnte festgestellt werden, dass ein Teil der angetroffenen Personen eine Mund-Nasen-Bedeckung nicht bzw. nicht richtig trug. Ein Hygienekonzept konnte auch im Rahmen der Kontrolle nicht vorgelegt werden. Zudem stellte sich heraus, dass keine Besucherlisten geführt wurden. Es wurde Kontakt zu den Verantwortlichen der Glaubensgemeinschaft aufgenommen und ein ausführliches, kooperatives Gespräch geführt.
Durch die Polizeiinspektion Cloppenburg/Vechta wurden die Feststellungen vor Ort dokumentiert und ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Die Feststellungen werden weitergehend durch den Landkreis Cloppenburg überprüft.
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