Polizeiinspektion Cloppenburg/Vechta
POL-CLP: Pressemeldung des Polizeikommissariats Vechta vom 15.11.2024 - 16.11.2024
Cloppenburg/Vechta (ots)
Neuenkirchen-Vörden, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Fahren unter Btm-Einfluss, Verstoß PflvG, Auffinden von mutmaßlichem Diebesgut
Am Freitag, den 15.11.2024, gegen 15:30 Uhr kam es im Rahmen einer Verkehrskontrolle zur Feststellung diverser strafrechtlicher Verstöße. Ein 20-jähriger Mann aus Göttingen sowie der 24-jährige Beifahrer, welcher ebenfalls in Göttingen wohnhaft ist, befuhren die Hinnenkamper Straße in Fahrtrichtung Vörden. Im Zuge der Kontrolle konnte festgestellt werden, dass der Fahrzeugführer nicht in Besitz einer Fahrerlaubnis ist und zudem unter dem Einfluss von Betäubungsmittel stand. Ferner besteht für den geführten PKW kein Versicherungsschutz. Im Fahrzeuginneren konnte weiterhin mutmaßliches Diebesgut (Alkohol und Tabak) im Wert von ca. 2200EUR aufgefunden werden. Eine Blutprobe wurde durchgeführt. Die Weiterfahrt wurde untersagt und das Diebesgut sichergestellt.
Steinfeld - Urkundenfälschung, Fahren ohne Fahrerlaubnis
Am Freitag, den 15.11.2024, gegen 22:40 Uhr, wird ein 36-jähriger Dammer an der Diepholzer Straße in Steinfeld einer Verkehrskontrolle unterzogen. Im Rahmen der Kontrolle erhärtet sich der Verdacht, dass sein ausgehändigter Führerschein eine Fälschung darstellen könnte. Das Dokument wird sichergestellt und dem Fahrzeugführer die Weiterfahrt untersagt. Ihn erwarten nun Ermittlungsverfahren wegen Urkundenfälschung sowie Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Wenig später, gegen 23:28 Uhr, kann der 36-Jährige erneut fahrenderweise in Steinfeld angetroffen und kontrolliert werden. Ihm wird abermals die Weiterfahrt untersagt und ein weiteres Ermittlungsverfahren wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.
Dinklage - Fahren ohne Fahrerlaubnis
Am Freitag wurde gg 10:00 Uhr eine 35 - jährige Dinklagerin im Wiesenweg angehalten und kontrolliert. Hierbei stellte sich heraus, dass die Frau nicht in Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Ein entsprechendes Verfahren wurde gegen die Fahrzeugführerin aber auch gegen den Halter eingeleitet und die Weiterfahrt untersagt.
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