Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
BPOL NRW: Urlaub statt Justizvollzugsanstalt - Reisender konnte die Geldstrafe aufbringen
Düsseldorf (ots)
Bei den grenzpolizeilichen Einreise- und Ausreisekontrollen verschiedener Flüge am Wochenende wurden durch die Bundespolizei mehrere Personen festgestellt, die zur Festnahme ausgeschrieben waren. Aufgrund diverser Delikte wurden vier der Betroffene insgesamt zu einer Geldstrafe von 3.353,10 Euro verurteilt, die sie alle bei der Bundespolizei beglichen.
Eine 52-Jährige wurde bei der Einreisekontrolle aus London festgestellt, weil die Staatsanwaltschaft Düsseldorf die Frau zur Festnahme wegen Steuerhinterziehung ausgeschrieben hatte. Die Deutsche konnte die Freiheitsstrafe umgehen, indem sie die Geldstrafe in Höhe von 1.234,60 Euro bezahlte.
Aufgrund eines bestehenden Unterbringungshaftbefehl endete die Reise eines 23-Jährigen am Düsseldorfer Flughafen. Die Staatsanwaltschaft Dortmund hatte den Mann zur Festnahme ausgeschrieben, weil ihm vorgeworfen wird einen schweren Raub begangen zu haben. Der Deutsche soll im September 2017 gemeinschaftlich einen Discounter maskiert betreten und die Kassiererin mit einer Gaspistole bedroht haben. Dabei wurden ca. 4.500,- Euro erbeutet. Seine Reise nach Moskau konnte er nicht fortsetzen, sondern wurde dem Haftrichter zwecks weiterer Maßnahmen vorgeführt.
Bei der Ausreisekontrolle nach Bangkok wurde ein 58-Jähriger festgestellt, der von der Staatsanwaltschaft Dortmund wegen gemeinschaftlichen Betruges verurteilt wurde. Der Mann konnte die Freiheitsstrafe von 20 Tagen abwenden, da er die Geldstrafe in Höhe von 278,50 Euro bei der Bundespolizei beglich.
Bei der Einreisekontrolle wurde ein 38-Jähriger festgenommen, da er von der Staatsanwaltschaft Duisburg wegen des unerlaubten Entfernens vom Unfallort verurteilt wurde. Der rumänische Staatsangehörige konnte die Geldstrafe in Höhe von 840,- Euro aufbringen und somit seine Heimreise fortsetzen.
Ebenso wurde ein 50-Jähriger bei der Ausreisekontrolle nach Ägypten festgestellt, der von der Staatsanwaltschaft Berlin wegen Betruges zur Festnahme ausgeschrieben war. Der Deutsche konnte die Freiheitsstrafe von 66 Tagen umgehen, indem er die Geldstrafe in Höhe von 1.000,- Euro bei der Bundespolizei bezahlte und so seinen Urlaub fortsetzen konnte.
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