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BPOL NRW: Wiederholt Betonteile im Gleisbereich - Bundespolizei ermittelt

BPOL NRW: Wiederholt Betonteile im Gleisbereich - Bundespolizei ermittelt
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Oberhausen (ots)

Gleich dreimal kam es in den letzten Tagen dazu, dass Betonteile auf die Gleise der Zugstrecke in Oberhausen Sterkrade gelegt wurden und zu Beeinträchtigungen des Bahnverkehrs führten. Tatverdächtige sind bislang nicht bekannt. Die Bundespolizei leitete Ermittlungen sowie eine verstärkte Überwachung ein.

Vergangenen Sonntagabend (25. April), um 20.35 Uhr, überfuhr ein ICE einen Betonklotz, der sich auf den Schienen Höhe Oberhausen Sterkrade befand. Eingesetzte Bundespolizisten stellten weiträumig verteilt nur noch kleinere Betonteile am Einsatzort fest. Der Zug, der den Gegenstand auf dem Gleis erfasst hatte, trug nur ein leicht verbogenes Bauteil davon und war ansonsten noch fahrbereit. Weitere Ermittlungen ergaben, dass es sich bei dem Betonteil vermutlich um einen Betonfuß eines Baustellenzaunes handelt. Tatverdächtige konnten nicht ermittelt werden. Schadenshöhe ist bislang nicht bekannt.

Vier Tage zuvor (20. April), um 20.20 Uhr kam es bereits zu einer Kollision. Ein Zug der Linie RE 19 erfasste ebenfalls ein einen Betonfuß eines Baustellenzaunes. Es kam zu Teilausfällen von Zügen und zu Verspätungen. Ein Verursacher konnte nicht festgestellt werden.

Ohne Auswirkungen verblieb der erste Einsatz an derselben Örtlichkeit am Samstagabend (17. April) um 18.05 Uhr. In diesem Fall sichtete ein Triebfahrzeugführer Gegenstände auf einem anderen Gleis. Beamte der Bundespolizei suchten den Streckenbereich ab und fanden Ziegelsteine, Holzbretter und Betonklötze im Gleisbereich, die sie entfernten.

Die Bundespolizei ermittelt nun wegen der gefährlichen Eingriffe in den Bahnverkehr und überwacht verstärkt den Streckenabschnitt.

Ein Bereiten von Hindernissen auf den Bahngleisen stellt nicht nur für die Reisenden im Zug eine Gefahr dar, auch für aussen stehende Menschen aufgrund der Splitterwirkung. Die Personen, die zum Bereiten der Hindernisse den Gleisbereich betreten, bringen sich zudem selbst in Lebensgefahr. Herannahende Züge werden oftmals nicht gehört und wenn erst sehr spät wahrgenommen. Züge haben einen langen Bremsweg, eine große Sogwirkung und können nicht ausweichen. Das Betreten der Bahnanlagen ist lebensgefährlich und deshalb strengstens verboten. Zu guter Letzt ist der Bahnverkehr von erheblichen Schäden und Beeinträchtigungen betroffen.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Düsseldorf
Dajana Burmann
Telefon: +49 (0) 211 179276-150
Mobil: +49 (0) 173 56 78 643
E-Mail: presse.d@polizei.bund.de
Twitter: https://twitter.com/BPOL_NRW
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