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BPOL NRW: Nichtgenehmigter Drohnenflug mit ungewollter Landung auf Kölner Hauptbahnhof: Bundespolizei stellt "Piloten" aus Irland

BPOL NRW: Nichtgenehmigter Drohnenflug mit ungewollter Landung auf Kölner Hauptbahnhof: Bundespolizei stellt "Piloten" aus Irland
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Köln (ots)

Am Montag (05. September) ließ ein 27-jähriger Reisender aus Irland seine Kamera-Drohne ohne Genehmigung in unmittelbarer Nähe zum Kölner Hauptbahnhof fliegen. Unbeabsichtigt landete diese auf dem Bahnhofsdach und blieb liegen. Einsatzkräfte der Bundespolizei kontrollierten den Piloten und fertigten eine Anzeige. Die Deutsche Bahn konnte das Fluggerät am Folgetag bergen.

Wegen des Verstoßes gegen das Verbot des Fliegens von Drohnen in Gebieten mit Flugbeschränkung fertigten Einsatzkräfte der Bundespolizei am Montagnachmittag gegen 15:45 Uhr eine Ordnungswidrigkeitenanzeige. Betroffener war der 27-jährige "Pilot", welcher die Drohne (Modell: DJI Air 2S) in unmittelbarer Nähe zum Kölner Hauptbahnhof fliegen ließ. Nachdem die Kamera-Drohne auf dem Dach des Bahnsteigs 1, Richtung Köln-Hansaring, ungewollt landete und liegen blieb, suchte der Reisende aus Irland Hilfe bei der Deutschen Bahn. Alarmierte Einsatzkräfte der Bundespolizei kontrollierten den Mann und ermittelten, dass er noch am selben Tag aus Deutschland ausreisen wollte. Da auch die Feuerwehr Köln keine Möglichkeiten hatte, die Drohne im Wert von ca. 1000 Euro von dem Dach zu bergen, musste sie dort zunächst verbleiben. Die Bundespolizistinnen und Bundespolizisten erhoben eine Sicherheitsleistung bei dem 27-Jährigen und entließen ihn ohne Drohne aber mit einer Ordnungswidrigkeitenanzeige von der Dienststelle. Am Folgetag (06. September) konnte die durch die Bundespolizei sichergestellte Drohne durch die Deutsche Bahn vom Dach geborgen werden.

In diesem Zusammenhang weist die Bundespolizei auf Flugverbotszonen für Drohnen hin:

   - Der Betrieb von unbemannten Luftfahrsystemen und Flugmodellen im
     Luftraum ist ohne behördliche Erlaubnis nicht überall erlaubt!
   - Der Umgang mit Drohnen ist in einer Drohnen-Verordnung geregelt!
   - Sensible Bereiche (Flughäfen, Bahnanlagen, Einrichtungen von 
     Verfassungsorganen, Bundesbehörde, und weitere) dürfen nicht 
     ohne Genehmigung überflogen werden!

Weitere Informationen finden Sie unter: www.bundespolizei.de - Sicher im Alltag - Weitere Themen - Flugverbotszonen für Drohnen

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Köln
Christin Fußwinkel

Telefon: +49 (0) 221/16093-102
Mobil: +49 (0) 173 56 21 184
E-Mail: presse.k@polizei.bund.de
Twitter: https://twitter.com/BPOL_NRW
Internet: www.bundespolizei.de

Marzellenstraße 3-5
50667 Köln

www.bundespolizei.de


Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder
unter oben genannter Kontaktadresse.

Original-Content von: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin, übermittelt durch news aktuell

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