Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
BPOL NRW: Fahrzeug mit gestohlenem Kennzeichen in guter Zusammenarbeit zwischen Bundes- und Landespolizei gestoppt - Fahrer hatte keinen Führerschein, fuhr unter Drogeneinfluss und ohne Versicherung
Aachen (ots)
Die Bundespolizei versuchte am Freitagmorgen ein Fahrzeug mit zwei Insassen an der Ausfahrt Aachen-Laurensberg anzuhalten. Zunächst machte der Fahrer Anstalten den Aufforderungen des Polizeikradfahrers zu folgen, jedoch im weiteren Verlauf des Anhaltevorgangs wurde der Kradfahrer ausgebremst und der Fahrer des Fahrzeuges setzte mit überhöhter Geschwindigkeit seine Fahrt fort.
Dabei verlief seine Fahrt mit sehr hoher Geschwindigkeit über das Aachener Kreuz in Richtung Düren. Noch weitere verständigte Streifenbesatzungen nahmen die Verfolgung des Zielfahrzeuges auf.
Bereits beim ersten Versuch das Fahrzeug anzuhalten, hatte der Kradfahrer der Bundespolizei von der Leitstelle die Info erhalten, dass das angebrachte Kennzeichen als gestohlen einlag. Zuständigkeitshalber wurde die Autobahnpolizei in Broichweiden über den Vorfall informiert, die weitere Streifen zur Unterstützung entsandte.
Das Zielfahrzeug erreichte bei seiner Fahrt Geschwindigkeiten von bis zu 190 km/h. Nachdem genug Streifenfahrzeuge herangeführt wurden, konnte das Zielfahrzeug kurz vor der Anschlussstelle Langerwehe gestoppt und die Insassen vorläufig festgenommen werden.
Bereits bei der Festnahme trafen Fahrzeuge der Autobahnpolizei ein, die die Bundespolizei bei Absperrmaßnahmen und Folgemaßnahmen unterstützten. Da bei der Durchsuchung des Fahrzeuges kleinere Mengen an Cannabis aufgefunden wurden und ein starker Cannabisgeruch feststellbar war, wurde durch die Landespolizei ein Drogenspürhund eingesetzt. Dieser konnte jedoch keine weiteren Betäubungsmittel mehr auffinden.
Der Fahrer des Fahrzeuges wurde wegen des Verdachtes eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens, des Diebstahls, des Verstoßes gegen das Konsumcannabisgesetz, des Kennzeichenmissbrauchs, des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Pflichtversicherungsgesetzes zur Anzeige gebracht.
Zuständigkeitshalber wurden der 20-jährige deutsche Fahrer und sein 23-jähriger deutscher Beifahrer der Autobahnpolizei für weiterführende Ermittlungen und einer Blutabnahme des Fahrers übergeben. Das Fahrzeug wurde eingeschleppt und sichergestellt.
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