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BPOL NRW: Koffer im Hauptbahnhof Essen löst Entschärfer-Einsatz aus - Bundespolizei appelliert an Reisende

Essen - Berlin (ots)

Am Freitagnachmittag (3. Januar) sorgte ein abgestellter Koffer für eine temporäre Sperrung eines Teils des Essener Hauptbahnhofs. Nachdem der Entschärfungsdienst der Bundespolizei Entwarnung gab, wurde dieser wieder freigegeben. Der Eigentümer konnte ebenfalls ermittelt werden.

Gegen 17 Uhr bestreiften Bundespolizisten den Hauptbahnhof Essen, als ihnen ein herrenloses Gepäckstück am Nordausgang auffiel. Eine sofort durchgeführte Videoauswertung ergab, dass der Koffer kurz zuvor von einem Mann neben der Eingangstür abgestellt worden war. Der zunächst Unbekannte entfernte sich anschließend in Richtung Innenstadt. Der Besitzer des Gepäckstücks konnte zu diesem Zeitpunkt nicht ausfindig gemacht werden. Auch nach Inaugenscheinnahme des Koffers konnten die Beamten kein Namensschild oder sonstige Hinweise auf den Eigentümer erlangen. Die Einsatzkräfte sperrten den Bereich großräumig ab, angrenzende Lokale sowie die Haupthalle und der Vorplatz wurden geräumt. Mehrere Ausrufe im gesamten Hauptbahnhof blieben erfolglos. Da der Gegenstand nicht einsehbar war und als unbedenklich eingestuft werden konnte, wurde der Entschärfungsdienst der Bundespolizei angefordert.

Die Spezialisten überprüften den grauen Koffer mit ihrem technischen Equipment. Erst als feststand, dass von dem Gegenstand keine Gefahr ausgeht, wurde dieser geöffnet. Darin befanden sich diverse Kleidungsstücke und Hygieneartikel. Währenddessen trafen weitere Polizisten den Eigentümer am Hauptbahnhof an. Ein Abgleich mit den Videoaufnahmen bestätigte, dass es sich bei dem serbischen Staatsbürger um den Besitzer des Koffers handelte. Der 33-Jährige gab an, das Gepäckstück vergessen zu haben. Die Uniformierten brachten ihn zur Identitätsfeststellung zur Bundespolizeiwache.

Weitere Überprüfungen ergaben, dass sich der Mann unerlaubt im Bundesgebiet aufhält. Zudem ließ die Staatsanwaltschaft Berlin nach diesem, zur Ermittlung seines Aufenthaltsortes aufgrund einer Straftat (Diebstahl), fahnden. Ein Atemalkoholtest ergab, dass der Berliner mit 1,1 Promille alkoholisiert war.

Die Sperrung des Bereiches wurde um 18:36 Uhr wieder aufgehoben. Es kam zu keinerlei Beeinträchtigungen des Bahnverkehrs.

Die Bundespolizisten leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz ein. Zudem wird geprüft, ob der 33-jährige Polizeibekannte für die Kosten des Einsatzes belangt werden kann.

Die Bundespolizei sensibilisiert in diesem Zusammenhang, dass aufgefundene und zurückgelassene Gepäckstücke in den meisten Fällen polizeiliche Maßnahmen mit sich bringen. Je nach Beschaffenheit des Gegenstandes und der allgemeinen Sicherheitslage können das Absperren von Bahnsteigen, das Räumen von Zügen oder sogar eines ganzen Bahnhofes zur Folge haben. Um derartige Einschränkungen für den Bahnverkehr und dessen Nutzende möglichst zu vermeiden bzw. gering zu halten, werden Reisende gebeten, ihr Gepäck stets im Auge zu behalten. Sollten Bahnreisenden irgendwelche Gegenstände oder Situationen in Bahnhöfen merkwürdig und gefährlich erscheinen, bittet die Bundespolizei darum, sofort informiert zu werden. Die Bundespolizei trifft in der Folge gefahrenabwehrende Maßnahmen.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Dortmund
Pressestelle
Anne Rohde

Mobil: +49 (0) 171/ 30 55 131
E-Mail: presse.do@polizei.bund.de
X (Twitter): @BPOL NRW

Untere Brinkstraße 81-89
44141 Dortmund

www.bundespolizei.de

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder
unter oben genannter Kontaktadresse.

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